B
Bieber0815
Hat der Verkäufer ein vernünftiges Impressum mit Adresse in Deutschland? Wie lange ist es schon her? (Mal ein paar Fakten, bitte ...)
Ich würde per Einwurfeinschreiben die Rücksendung ankündigen und innerhalb 14-tägiger Frist um Nachsendung des richtigen Geräts bitten (also das fordern). Wenn sich nach Ablauf der Frist nichts tut, versuchen das gleiche mit anwaltlichem Briefkopf zu tun (vielleicht kennt man ja wen ..., sonst halt gegen Geld).
Um welchen Streitwert geht es?
Parallel: Bewertungsportale nutzen. Das hilft auch manchmal ;-).
Ich würde per Einwurfeinschreiben die Rücksendung ankündigen und innerhalb 14-tägiger Frist um Nachsendung des richtigen Geräts bitten (also das fordern). Wenn sich nach Ablauf der Frist nichts tut, versuchen das gleiche mit anwaltlichem Briefkopf zu tun (vielleicht kennt man ja wen ..., sonst halt gegen Geld).
Um welchen Streitwert geht es?
Parallel: Bewertungsportale nutzen. Das hilft auch manchmal ;-).