Danach kommen die Nachbargrundstücke, wo man bedenken sollte,
F1.5 ist bezüglich der Bebaubarkeit aber auch gut eingeschränkt, mehr als 8 x 12 Meter geht hier nicht. Klar, unser Hausgröße würde da genau reinpassen, aber viel Spielraum (falls es auf einmal doch 160 m² werden sollen) hat man bei diesem Baufenster nicht.
Die unteren F1-Grundstücke eher nicht, obwohl hier die Häuser von F5 etwas weiter entfernt wären?
Gibt es soviel Alternativen bei Euch? Bei uns gilt: entweder oder... lieber den Spatz in der Hand, als...
Nein, bei uns kommen recht wenige brauchbare Grundstücke auf dem Markt.
Die vermeintlich besten Grundstücke (u.a. F2.3), die wir gesehen haben, haben die anderen Bewerber auch gesehen. Gleiches gilt für die Grundstücke, die wir in der erweiterten Auswahl (u.a F2.2) hatten. Die Grundstücke in F1 und F3 hatten wir und scheinbar auch die anderen Bewerber nicht im Fokus.
allerdings auch noch die Frage, ob Garage auch innerhalb des Baufensters liegen muss.
Wo wäre denn die Alternative? Optimaler Weise packt man die doch in den Osten oder Norden.
Uns hat man gesagt, dass diese im Baufenster liegen sollen. In Ausnahmen, wenn es städtebaulich begründet ist, wäre es im Einzelfall auch außerhalb möglich.
Danach kämen bei mir aber die Grundstück 3.2-5, deren Baufenster größer sind und evtl. mehr Freiheit bei der Hauswahl lassen.
Ja, die Grundstücke wären flexibler bebaubar.
Aber einen wirklichen Süd- oder West-Garten gibt es hier nur bedingt. Man könnte das Haus möglichst weit an der Baufenstergrenze im Nord-Osten und dann in die Länge bauen. Dann hätte man im Süden, Westen und Norden jeweils ca. 6,5-7 Meter Garten. Wobei im Westen dann das nächste Haus (mit Garage an der Grundstücksgrenze) steht und man nicht weiß, ob dieses Haus eher an der südlichen oder nördlichen Baufenstergrenze gebaut wird.
Zwischen F1.1-1.3 und F1.6-F1.4 .. das graue, das sehe ich weniger als Weg, sondern, könnte es sein, dass hierüber die Erschließungsleitungen für F1.1-F1.3 kommen sollen, damit z. B. Technikräume im Norden angeordnet werden können?
Das wird ein (privater) Fußweg, warum auch immer man sowas so plant . Einen solchen Weg gibt es in keinem der anderen vielen Baufeldern. Die 6 F1-Grundstücke werden die Eigentümer. Meiner Meinung nach hätte man den 3 nördlichen Grundstücken die m² auch einfach geben können.
Ich habe mir den Bebauungsplan noch einmal angesehen. Dort steht nur "Fläche die mit Geh- und Leitungsrecht zu belasten sind". Worauf sich hier auch immer das Leitungsrecht bezieht.
Es gibt (private) Anliegerstraßen (u.a. bei F4.5), bei denen steht zusätzlich noch "zugunsten der Versorgungsträger".
Das wäre sinnfrei. Erschließung folgt, wenn nicht gerade außerordentliche Situationen sind, immer über die Straße. Bzw über die Anfahrt zum Grundstück, was man hier im Neubaugebiet als gegeben hinnehmen kann.
Was mich hier nun tatsächlich etwas verwirrt, dass in den Verkaufsbedingungen steht "Erschließung (PKW) von Süden". Dies würde natürlich nicht ausschließen, dass die Versorgungsleitungen vom Norden kommen. Anderseits ist der Weg auch nicht sonderlich breit, um dort die Leitungen und einen Abwasser- und Regenwasserkanal zu verlegen.
Ich werde das morgen mal erfragen.