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Replica
Hallo,
ich hoffe, die Frage im richtigen Unterforum zu stellen.
Durch unsere Pläne, das Haus der Schwiegermutter auszubauen (wodurch ich mich hier schon viel eingelesen habe), sind wir auf eine vertrackte und auch potenziell teure Situation gestoßen, die unsere Ausbaupläne wohl zunichte macht. Wo ich als Laie aber auch nicht weiß, ob ich sie richtig einschätze oder meine Bedenken übertrieben sind.
Ich versuche mal die Gegebenheiten anhand des Lageplanes zu beschreiben:
Man nehme ein Wohngebiet mit Bebauungsplan in einer 11.000-Einwohner Gemeinde im Münsterland, 800m vom Zentrum entfernt.
Die Kuhstraße kommt von unten rechts und läuft nach Nord-Ost weiter. Die Eichendorffstraße kommt von Norden und endet dort, wo ich den Straßennamen hingeschrieben habe.
Die Weiterführung der Eichendorffstraße zur Kuhstraße existiert nicht, ist nur Planstraße. Das Flurstück 952 gehört der Gemeinde bereits.
Die Flurstücke 947, 948, und 944 sind teilerschlossenes (Kanal soll es schon geben) Rohbauland. Aktuell laufen da nur ein paar Pferde rum.
Meine Schwiegermutter wohnt in dem Haus Flurstück 953. Der "Hammerstiel" zur Planstraße ist einfach Wiese.
Das Wohnhaus und die 3 leeren Grundstücke gehören aber nicht der Mutter allein, sondern der Erbengemeinschaft zwischen ihr und ihrem Bruder.
Dem Bruder wiederum gehört das Flurstück 949 allein, unten ist sein Wohnhaus. Das Gebäude oben war eine alte Scheune, die vor 3 Jahren abgebrannt ist. Ein kleiner Teil, dessen Außenmauern noch stehen blieben, dient jetzt als "Carport". Der Teil dazwischen (vor dem Haus der Schwiegermutter) ist als Schotter/Pflaster-Fläche optisch immer noch "die alte Hofeinfahrt" des hinteren Hauses, wurde aber vor 20 Jahren in den Besitz des Bruders abgetrennt.
Wie man sieht, hat das Haus der Schwiegermutter also keinen Straßenanschluss. Es gibt auch kein Wegerecht, sondern einfach eine stille Duldung. Die Versorgungsleitungen laufen durch den Grund des Bruders zur Kuhstraße.
Nächstes Jahr soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden und die Mutter soll das Haus und die 3 leeren Grundstücke kriegen (Der Bruder kriegt dafür andere Flächen).
Weil der Bruder letztes Jahr sagte, er würde uns vorne einen Streifen vom Hof geben, weil er sich freuen würde, wenn wir sein Elternhaus erhalten, haben wir über einen Ausbau des Hauses nachgedacht mit Baustart nach Trennung der Erbengemeinschaft.
Jetzt kam aber der Hammer: Plötzlich sagt der Bruder, er gibt nichts ab, lehnt auch ein Wegerecht ab.
Bedeutet das für uns, dass wir eine Baugenehmigung für den Ausbau wirklich nur über den Bau der Planstraße nebst Verlegung der Hofeinfahrt und der Versorgungsleitungen bekommen können?
Was dann mal eben knappe 100.000€ kostet würde und das ganze Projekt platzen lässt.
Zusatzfrage:
Selbst wenn wir nicht umbauen und nur einfach die Schwiegermutter durch Teilung der Erbengemeinschaft das Haus übernimmt, besteht nicht auch dann das permanente Risiko, dass die Stadt auf die eingeschlossene Situation aufmerksam wird und deswegen mit dem Bau der Planstraße jederzeit loslegen könnte?
Reicht vielleicht allein schon die Trennung der Erbengemeinschaft aus, dass die Gemeinde darauf aufmerksam wird und die Schwiegermutter (da dann alleinige Eigentümerin aller 4 Grundstücke an der Planstraße ) dann die dicke Rechnung ins Haus bekommt, die sie niemals bezahlen könnte?
Wäre es also totaler "Selbstmord", überhaupt einen Bauantrag einzureichen, weil man damit der Gemeinde die Lage noch explizit unter die Nase zu reibt?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen oder zumindest die Angst etwas nehmen. Oder habt ihr gar Lösungen?
Grüße Thorsten
ich hoffe, die Frage im richtigen Unterforum zu stellen.
Durch unsere Pläne, das Haus der Schwiegermutter auszubauen (wodurch ich mich hier schon viel eingelesen habe), sind wir auf eine vertrackte und auch potenziell teure Situation gestoßen, die unsere Ausbaupläne wohl zunichte macht. Wo ich als Laie aber auch nicht weiß, ob ich sie richtig einschätze oder meine Bedenken übertrieben sind.
Ich versuche mal die Gegebenheiten anhand des Lageplanes zu beschreiben:
Man nehme ein Wohngebiet mit Bebauungsplan in einer 11.000-Einwohner Gemeinde im Münsterland, 800m vom Zentrum entfernt.
Die Kuhstraße kommt von unten rechts und läuft nach Nord-Ost weiter. Die Eichendorffstraße kommt von Norden und endet dort, wo ich den Straßennamen hingeschrieben habe.
Die Weiterführung der Eichendorffstraße zur Kuhstraße existiert nicht, ist nur Planstraße. Das Flurstück 952 gehört der Gemeinde bereits.
Die Flurstücke 947, 948, und 944 sind teilerschlossenes (Kanal soll es schon geben) Rohbauland. Aktuell laufen da nur ein paar Pferde rum.
Meine Schwiegermutter wohnt in dem Haus Flurstück 953. Der "Hammerstiel" zur Planstraße ist einfach Wiese.
Das Wohnhaus und die 3 leeren Grundstücke gehören aber nicht der Mutter allein, sondern der Erbengemeinschaft zwischen ihr und ihrem Bruder.
Dem Bruder wiederum gehört das Flurstück 949 allein, unten ist sein Wohnhaus. Das Gebäude oben war eine alte Scheune, die vor 3 Jahren abgebrannt ist. Ein kleiner Teil, dessen Außenmauern noch stehen blieben, dient jetzt als "Carport". Der Teil dazwischen (vor dem Haus der Schwiegermutter) ist als Schotter/Pflaster-Fläche optisch immer noch "die alte Hofeinfahrt" des hinteren Hauses, wurde aber vor 20 Jahren in den Besitz des Bruders abgetrennt.
Wie man sieht, hat das Haus der Schwiegermutter also keinen Straßenanschluss. Es gibt auch kein Wegerecht, sondern einfach eine stille Duldung. Die Versorgungsleitungen laufen durch den Grund des Bruders zur Kuhstraße.
Nächstes Jahr soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden und die Mutter soll das Haus und die 3 leeren Grundstücke kriegen (Der Bruder kriegt dafür andere Flächen).
Weil der Bruder letztes Jahr sagte, er würde uns vorne einen Streifen vom Hof geben, weil er sich freuen würde, wenn wir sein Elternhaus erhalten, haben wir über einen Ausbau des Hauses nachgedacht mit Baustart nach Trennung der Erbengemeinschaft.
Jetzt kam aber der Hammer: Plötzlich sagt der Bruder, er gibt nichts ab, lehnt auch ein Wegerecht ab.
Bedeutet das für uns, dass wir eine Baugenehmigung für den Ausbau wirklich nur über den Bau der Planstraße nebst Verlegung der Hofeinfahrt und der Versorgungsleitungen bekommen können?
Was dann mal eben knappe 100.000€ kostet würde und das ganze Projekt platzen lässt.
Zusatzfrage:
Selbst wenn wir nicht umbauen und nur einfach die Schwiegermutter durch Teilung der Erbengemeinschaft das Haus übernimmt, besteht nicht auch dann das permanente Risiko, dass die Stadt auf die eingeschlossene Situation aufmerksam wird und deswegen mit dem Bau der Planstraße jederzeit loslegen könnte?
Reicht vielleicht allein schon die Trennung der Erbengemeinschaft aus, dass die Gemeinde darauf aufmerksam wird und die Schwiegermutter (da dann alleinige Eigentümerin aller 4 Grundstücke an der Planstraße ) dann die dicke Rechnung ins Haus bekommt, die sie niemals bezahlen könnte?
Wäre es also totaler "Selbstmord", überhaupt einen Bauantrag einzureichen, weil man damit der Gemeinde die Lage noch explizit unter die Nase zu reibt?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen oder zumindest die Angst etwas nehmen. Oder habt ihr gar Lösungen?
Grüße Thorsten