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alexhessen86
Hallo an Alle,
ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen.
Auf einer Seite wurde das Haus auf die Grundstücksgrenze gebaut. Der Abstand zum Haus des Nachbarn beträgt ca. 3m.
Ich würde nun gerne in diese Wand im EG sowie im OG ein Fenster einbauen.
Nachfolgend meine Fragen:
1.) Muss der Nachbar, da Grenzbebauung vorhanden, den Fenstern zustimmen?
2.) Müssen diese Fenster als Brandschutzfenster ausgeführt werden?
3.) Dürfen Brandschutzfenster zu öffnen sein?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Alex
ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen.
Auf einer Seite wurde das Haus auf die Grundstücksgrenze gebaut. Der Abstand zum Haus des Nachbarn beträgt ca. 3m.
Ich würde nun gerne in diese Wand im EG sowie im OG ein Fenster einbauen.
Nachfolgend meine Fragen:
1.) Muss der Nachbar, da Grenzbebauung vorhanden, den Fenstern zustimmen?
2.) Müssen diese Fenster als Brandschutzfenster ausgeführt werden?
3.) Dürfen Brandschutzfenster zu öffnen sein?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Alex