Mich würde mal interessieren, wo die gesetzliche Grundlage für die Berechnung gem. der DIN steht.
Es stehen viele Empfehlungen drin, wie z.B. 10% der Grundfläche als Fensterfläche. Aber ich wüsste nicht, dass sie verpflichtend ist (außer, das hat sich in jüngster Vergangenheit geändert). Daher die Frage, wo die Grundlage dafür steht.
Und dann würde mich noch interessieren, warum der Architekt dann nicht auf der aktuelleren DIN-EN-17037 aufbaut, die eigentliche die alte DIN ablöst.
Zuletzt noch der Hinweis, dass die ausschließliche gesetzliche Pflicht sich in der Landesbauordnung befindet. In Bayern siehe Artikel 45. Mehr gesetzliche Pflichten gibt es nicht. Die DIN kann freiwillig angewendet werden, um den Komfort zu steigern. Lass Dich bitte nicht auf die 3k Rechnung ein.