B
Bertie
Als Sicherheit bei der Bank dient das Grundstück. Es wurde aus drei Flurstücken verschmelzt. Die Eintragungen waren unterschiedlich (Waldfläche,Erholungsfläche,Gartenfläche) zu Sport und Erholungsfläche (aktuell). Die Baugenehmigung liegt schon vor. Kann ein Teil des Flurstücks Erholungsfläche bleiben, wobei zwei andere zur Baufläche werden? Würde dies den Eigenkapitalswert der Bank verändern da vorher die gesamte Fläche als baureife Fläche erwartet worden ist?
Aus meiner Sicht ist dieses Thema absurd, da sowieso nur in gleicher Linie mit den Nachbarn gebaut werden kann und halt nicht im Garten. Genau dieses Thema hat die Bank in der Raum geschmissen, es aber vorerst abgetan. Nun wird erst laut Katasteramt nach Gebäudeeinmessung das Flurstück neu benannt?
Ursprüngliche Frage: 1 Flurstück, unterteilt in Erholungsfläche und baureife Fläche geht das und würde das den Wert eines Grundstücks mindern, bzw. würde die Bank die Eigenkapitalsquote nach Eintragung Katasteramt angehen?
Aus meiner Sicht ist dieses Thema absurd, da sowieso nur in gleicher Linie mit den Nachbarn gebaut werden kann und halt nicht im Garten. Genau dieses Thema hat die Bank in der Raum geschmissen, es aber vorerst abgetan. Nun wird erst laut Katasteramt nach Gebäudeeinmessung das Flurstück neu benannt?
Ursprüngliche Frage: 1 Flurstück, unterteilt in Erholungsfläche und baureife Fläche geht das und würde das den Wert eines Grundstücks mindern, bzw. würde die Bank die Eigenkapitalsquote nach Eintragung Katasteramt angehen?