Flurstück Rechtsfrage zum Umgang der Bank

4,30 Stern(e) 3 Votes
B

Bertie

Als Sicherheit bei der Bank dient das Grundstück. Es wurde aus drei Flurstücken verschmelzt. Die Eintragungen waren unterschiedlich (Waldfläche,Erholungsfläche,Gartenfläche) zu Sport und Erholungsfläche (aktuell). Die Baugenehmigung liegt schon vor. Kann ein Teil des Flurstücks Erholungsfläche bleiben, wobei zwei andere zur Baufläche werden? Würde dies den Eigenkapitalswert der Bank verändern da vorher die gesamte Fläche als baureife Fläche erwartet worden ist?

Aus meiner Sicht ist dieses Thema absurd, da sowieso nur in gleicher Linie mit den Nachbarn gebaut werden kann und halt nicht im Garten. Genau dieses Thema hat die Bank in der Raum geschmissen, es aber vorerst abgetan. Nun wird erst laut Katasteramt nach Gebäudeeinmessung das Flurstück neu benannt?

Ursprüngliche Frage: 1 Flurstück, unterteilt in Erholungsfläche und baureife Fläche geht das und würde das den Wert eines Grundstücks mindern, bzw. würde die Bank die Eigenkapitalsquote nach Eintragung Katasteramt angehen?
 
N

nordanney

Nein, dass geht nicht. Du hast nur ein Flurstück und damit auch nur eine Nutzungsart. Sonst hättest Du ja gar nicht erst verschmelzen brauchen.

Und ja, die Frage ist absurd.
 
Tassimat

Tassimat

Ich verstehe das noch nicht.

Wie ist die aktuelle Situation?
Gibt es Stand heute EIN (verschmolzenes) Grundstück mit der Nutzungsart Sport und Erholungsfläche? Darauf darfst du doch dann nicht bauen.

Worauf bezieht sich die Baugenehmigung, auf das neue Grundstück?

Für mich sieht es so aus, als hättest du aktuell ein wertloses Grundstück. Natürlich ändert das die Grundlage der Banken, massiv sogar.
 
B

Bertie

Nicht ganz! Die Baugenehmigung liegt vor. Baustart steht an! Es ist aber auch angrenzend an einer Bebauung! Da hat sich die Rechtslage geändert, nun nicht mehr Außenbereich!
Zurück zur Frage, ich denke auch, dass die Frage absurd ist, zumal auf allen drei vorherigen flurstücke Gebäude stehen wird. Dennoch: bei Wiki steht, dass eine unterschiedliche Nutzungsart auf einem Flurstück möglich sei? Also ja quasi auch der Wert des Flurstücksteils geringer wäre, obwohl man ja quasi eh nicht dort in zweiter Reihe bauen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Kann ein Teil des Flurstücks Erholungsfläche bleiben, wobei zwei andere zur Baufläche werden?
Ja.
Würde dies den Eigenkapitalswert der Bank verändern da vorher die gesamte Fläche als baureife Fläche erwartet worden ist?
Das kommt auf den Sachbearbeiter der Bank an. Ein fachkundiger und gewissenhafter Mitarbeiter hält sich nicht an den Nutzungsarten im Grundbuch auf.
Nun wird erst laut Katasteramt nach Gebäudeeinmessung das Flurstück neu benannt?
Das kommt darauf an, was Du wann beantragt hast. Die Nutzungsart im Grundbuch richtet sich nach der Nutzungsart im Liegenschaftskataster, die bei der letzten Vermessung vor Ort vorgefunden wurde. Und so ändert sich die Nutzungsart auch wieder erst, wenn die Gebäudeeinmessung ins Kataster übernommen wird.
Flurstück, unterteilt in Erholungsfläche und baureife Fläche geht das
Ja.
würde das den Wert eines Grundstücks mindern
Nein.
würde die Bank die Eigenkapitalsquote nach Eintragung Katasteramt angehen?
Das weiß ich nicht, wäre aber falsch.
Nein, dass geht nicht.
Doch, das geht.
Du hast nur ein Flurstück und damit auch nur eine Nutzungsart.
Nein.
Sonst hättest Du ja gar nicht erst verschmelzen brauchen.
Vermutlich aus bauordnungsrechtlichen (grenzüberschreitende Bebauung) und/oder planungsrechtlichen (Grundflächenzahl) Gründen.
bei Wiki steht, dass eine unterschiedliche Nutzungsart auf einem Flurstück möglich sei?
Das ist richtig.
Also ja quasi auch der Wert des Flurstücksteils geringer wäre
Das steht so bei Wiki?
Wer den Wert eines Grundstücks oder Grundstücksteils nach der Nutzungsart im Kataster beurteilt, handelt grob fahrlässig, es sei denn, er hat sich aktuell vor Ort von der Richtigkeit der Eintragung überzeugt.
 
Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3160 Themen mit insgesamt 69270 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Flurstück Rechtsfrage zum Umgang der Bank
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung 25
2Erfahrungen mit Waldumwandlung im Zuge der Baugenehmigung in Brandenburg 20
3Baugenehmigung vor Fertigstellung der Erschließung 31
4Hanggrundstück aufschütten für Ebenerdigkeit - Baugenehmigung? 16
5Bauvorhaben und Baugenehmigung realisierbar? 97
6Grundstückskauf Überschwemmungsgebiet + Aufteilung Grundstück 15
7Einschätzung zu Grundstück gesucht - Artikel 34 Umbebauung 11
8Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen 18
9Terrassenüberdachung 30m2 - Baugenehmigung Sachsen-Anhalt 10
10Ideen für Hausbau auf elterlichem Grundstück 41
11Wohnung anbauen und Grundstück teilen 13
12Baugenehmigung vor Baufinanzierung? 11
13Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen? 13
14langes, schmales Grundstück teilen 12
15Wie würdet ihr das Haus auf dem Grundstück ausrichten? 17
16Planungsphase Baugenehmigung / Finanzierung - Vorgehensweise 14
17Grundstück als Eigenkapital? Lebenshaltungskosten mit Kindern? 19
18Welches Grundstück sollten wir nehmen? 23
19Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück 179
20Finanzierung mit Grundstück und Eigenkapital so machbar? 20

Oben