V
VeroLucM
Hi zusammen,
ich befürchte, meine Antwort, zu der Frage, ob ich mit einen bereits heute selbstbewohnten Haus die Förderung der NRW.Bank für einen Neubau in Anspruch nehmen kann, habe ich eben selber gefunden.
Die Grundlage für die Förderung ist die „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land“. Dort steht drin, dass man in keinen selbstbewohnten Haus wohnen darf.
Bei der KFW 300 stand es auch drin und somit ist es ja nur logisch, dass es hier auch so ist.
Oder kann mir jemand widersprechen und ich darf die Förderung doch in Anspruch nehmen?
ich befürchte, meine Antwort, zu der Frage, ob ich mit einen bereits heute selbstbewohnten Haus die Förderung der NRW.Bank für einen Neubau in Anspruch nehmen kann, habe ich eben selber gefunden.
Die Grundlage für die Förderung ist die „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land“. Dort steht drin, dass man in keinen selbstbewohnten Haus wohnen darf.
Bei der KFW 300 stand es auch drin und somit ist es ja nur logisch, dass es hier auch so ist.
Oder kann mir jemand widersprechen und ich darf die Förderung doch in Anspruch nehmen?