Förderausschluss NRW.Bank Wohnraumförderung Voreigentum

4,50 Stern(e) 4 Votes
V

VeroLucM

Hi zusammen,

ich befürchte, meine Antwort, zu der Frage, ob ich mit einen bereits heute selbstbewohnten Haus die Förderung der NRW.Bank für einen Neubau in Anspruch nehmen kann, habe ich eben selber gefunden.

Die Grundlage für die Förderung ist die „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land“. Dort steht drin, dass man in keinen selbstbewohnten Haus wohnen darf.

Bei der KFW 300 stand es auch drin und somit ist es ja nur logisch, dass es hier auch so ist.

Oder kann mir jemand widersprechen und ich darf die Förderung doch in Anspruch nehmen?
 
mayglow

mayglow

Finde auch nur das, was du vermutlich genauso gesehen hattest (im Download-Bereich "Wohnraumförderung - Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 - Runderlass vom 01.03.2024 - Fassung vom 02.04.2024")

3.4.3 Förderausschluss
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
1. bereits selbstgenutztes Wohneigentum vorliegt, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr angemessen oder zumutbar,
2. die Gesamtkosten nicht als angemessen anzusehen sind,
3. beim Ersterwerb bereits die Bauherrschaft selbst eine Förderung für das Bauvorhaben erhält oder
4. beim Bestandserwerb der Wohnraum bei Übergang von Nutzen und Lasten noch an Dritte vermietet ist.
Also es müssten schon besondere Gründe vorliegen, damit das zulässig ist.
 
V

VeroLucM

Ja, das hatte ich auch gelesen. Also sind wir leider raus.
Es verbleiben dann aber die KFW Förderung 297 und die Förderung der NRW.Bank "Nachhaltig Wohnen".
Dort finde ich dahingehend keine Einschränkung und wir bekommen zumindest eine kleinere Zinsersparnis.
 
V

VeroLucM

Für Interessierte, ich konnte mittlerweile nochmal mit der Dame vom Kreis, bzgl. der Eigentumsförderung bei der NRW.Bank sprechen.
Dabei wurde insbesondere auf diesen Punkt im
"Wohnraumförderung - Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 - Runderlass vom 01.03.2024 - Fassung vom 02.04.2024")
eingegangen:

1. bereits selbstgenutztes Wohneigentum vorliegt, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr angemessen oder zumutbar,

Die Ausnahmen können z.B. sein, wenn im Eigentum zu wenig Kinderzimmer sind oder ihr in einen anderen Kreis umzieht und es mit der Arbeit begründen könnt,
Eine andere Ausnahme wäre es, wenn ein barrierefreier Umbau bei Bedarf im Eigentum nicht möglich ist. Ist aber meist möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 835 Themen mit insgesamt 16956 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Förderausschluss NRW.Bank Wohnraumförderung Voreigentum
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück cash kaufen, Bau über KfW/NRW.Bank 27
2Eigentumswohnung - NRW.Bank und Annuitätendarlehen 17
3Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld 15
4NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand 22
5Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen? 223
6KfW-Stopp! Energieberater möchte sein Geld! 61
7KFW 270 für nachträgliche Photovoltaikanlage 17
8Ausschluss Förderung / Kaufvertrag unterschrieben vor KFW Zuschuss 10
9KfW-Förderung Massnahmenbeginn verpennt 13
10Kombination Bank & KFW-Kredit für Hauskauf und Sanierung 13
11Berechnung Eigenkapital in Verbindung mit KfW-Kredit 28
12Welche Förderungsart wählen? KfW, BAFA, Steuer? 21
13Wird das KFW Darlehen nicht in die Grundschuld eingetragen? 11
14Neue KfW Bauen Kredit Konditionen 17
15Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten 18
16Wieviele KFW Programme kann man einsetzen? 10
17Finanzierung um 400k bei 60-120k Eigenkapital mit Kombination BANK/KfW/Bausparvertrag 22
18Doppelte KFW 297 Förderung durch zwei Wohneinheiten? 16
19KFW 55 - Dämmung unter der Bodenplatte 37
20Kfw-Kredit in 2017 bei einem Energieeinsparverordnung 2016 Haus 17

Oben