Nixwill
Zum eigentlichen Thema gibts jetzt wirklich Neuigkeiten auf der Seite der KfW:
Zitat:
Ab morgen, 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Zitatende
Zuschussvariante läuft auch noch.
Ab morgen können wieder neue Anträge gestellt werden. Ich verstehe nur nicht, warum das mit dem Neubau nicht genauso jetzt schon weiterlaufen kann... Vermutlich damit man sagen kann, die 1 Milliarde hat doch fast bis Ende des Jahres gereicht.
Die 9,5 Milliarden die letzte Woche im Gespräch waren sind für diese Sanierungsgeschichten UND die alten, bis zum 24. Januar, gestellten Anträge, richtig!? Die 1 Milliarde die im Raum steht ist NUR für Neubaugeschichten, oder?
Zitat:
Ab morgen, 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Zitatende
Zuschussvariante läuft auch noch.
Ab morgen können wieder neue Anträge gestellt werden. Ich verstehe nur nicht, warum das mit dem Neubau nicht genauso jetzt schon weiterlaufen kann... Vermutlich damit man sagen kann, die 1 Milliarde hat doch fast bis Ende des Jahres gereicht.
Die 9,5 Milliarden die letzte Woche im Gespräch waren sind für diese Sanierungsgeschichten UND die alten, bis zum 24. Januar, gestellten Anträge, richtig!? Die 1 Milliarde die im Raum steht ist NUR für Neubaugeschichten, oder?
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