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laemat
@Dirk Grafe
der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweich
der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweich
Ist mir klar. Ich achte hier nur darauf, dass keine falschen Erwartungshaltungen geschürt werden. Für Laien ist idR nicht zu erkennen, auf welche Informationen/gesetzl. Vorschriften sich einige Aussagen beziehen.der § 6 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg ist butterweich
Das bedeutet, ich muss dann 3x einen Vermesser kommen lassen und bezahlen?Der Architekt hat Recht. Ich war mir nicht sicher - arbeite ja in NRW - aber ein Blick auf die Seite des Verwaltungsservice Bayern brachte Klarheit:
Erforderliche Unterlagen
Im sogenannten Vorabzug Lageplan werden alle Höhen und Kanallagen eingezeichnet, welche es braucht, die Platzierung des Neubau´s auf dem Grundstück sowie dessen Anschluss an die öffentlichen Medien zu bestimmen.
- aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
- Lageplan, soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden
und weitere Unterlagen
Einmal für die Einmessung des Grundstückes beim Kauf desselben und 4x für den Hausbau.
Edit: es braucht den Vermesser insgesamt 4x; sorry, habe ich mißverständlich formuliert.
Liebe Grüsse, Bauexperte
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