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Flex1010
Liebe Bauherren,
pünktlich zu Weihnachten haben wir Post vom Finanzamt erhalten bezüglich eines Fragebogens zur Bemessung der Grunderwerbsteuer. Zur Information: Wir haben ein Grundstück erworben dessen notarieller Kaufvertrag am 05.11.2019 unterschrieben wurde. Das Grundstück wurde unbebaut gekauft und ist an keinen spezifischen Bauträger gebunden. Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Im Fragebogen vom Finanzamt wird explizit danach gefragt mit welcher Baufirma und zu wann das Grundstück bebaut werden soll. Wir haben schon einen passenden Baufirma gefunden mit der wir einen Vorvertrag nach dem Kaufvertrag des Grundstück am 16.11.2019 unterschrieben haben, um uns die Preise für dieses Jahr noch zu sichern. Der Bau soll voraussichtlich im August 2020 starten, die Bauanträge hierfür werden im Mai 2020 beantragt. Dabei ist festzuhalten, dass die Baufirma und der Veräußerer des Grundtückes komplett unabhängig voneinander sind und rechtlich und sachlich in keiner Beziehung zueinander stehen. Es wurden auch zwei unterschiedliche und unabhängige Verträge hierfür aufgesetzt. Meine Frage lautet nun, ob mein Anspruch besteht, dass nur das Grundstück für die Bemessung der Grunderwerbsteuer rechtens ist? Für Tipps zum Ausfüllen des Fragebogens wäre ich ebenfalls dankbar.
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
vom Bauherren
pünktlich zu Weihnachten haben wir Post vom Finanzamt erhalten bezüglich eines Fragebogens zur Bemessung der Grunderwerbsteuer. Zur Information: Wir haben ein Grundstück erworben dessen notarieller Kaufvertrag am 05.11.2019 unterschrieben wurde. Das Grundstück wurde unbebaut gekauft und ist an keinen spezifischen Bauträger gebunden. Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Im Fragebogen vom Finanzamt wird explizit danach gefragt mit welcher Baufirma und zu wann das Grundstück bebaut werden soll. Wir haben schon einen passenden Baufirma gefunden mit der wir einen Vorvertrag nach dem Kaufvertrag des Grundstück am 16.11.2019 unterschrieben haben, um uns die Preise für dieses Jahr noch zu sichern. Der Bau soll voraussichtlich im August 2020 starten, die Bauanträge hierfür werden im Mai 2020 beantragt. Dabei ist festzuhalten, dass die Baufirma und der Veräußerer des Grundtückes komplett unabhängig voneinander sind und rechtlich und sachlich in keiner Beziehung zueinander stehen. Es wurden auch zwei unterschiedliche und unabhängige Verträge hierfür aufgesetzt. Meine Frage lautet nun, ob mein Anspruch besteht, dass nur das Grundstück für die Bemessung der Grunderwerbsteuer rechtens ist? Für Tipps zum Ausfüllen des Fragebogens wäre ich ebenfalls dankbar.
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
vom Bauherren
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