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tim2111
Hallo zusammen,
wir bauen in NRW in einem Neubaugebiet mit einem ganz aktuellen Bebauungsplan dem unser Bauvorhaben auch zu 100% entspricht.
Nun stehen wir vor der Frage ob wir unter Berücksichtigung des Freistellungsverfahrens (nach dem Moratorium der Landesbauordnung sicher bis Ende 2018 möglich) oder mit einem vereinfachten Bauantragsverfahren bauen sollen.
Folgende Vor- und Nachteile gäbe es für uns aus meiner Sicht:
Freistellungsverfahren:
- wir könnten nach Rücksprache mit der Gemeinde ganz kurzfristig eine Bestätigung erhalten dass dem Verfahren nichts entgegen steht und könnten damit sehr zeitnah "loslegen".
- Risiko: unser Bauvorhaben wird sich höchstwahrscheinlich über 2018 hinaus ziehen. Zwar nicht lange, aber vermutlich 4-6 Wochen. Geringe Rechtssicherheit für 2019.
Vereinfachtes Verfahren:
- lange Bearbeitungsdauer bei der Gemeinde
- Gemeinde hat auf Rückfrage mitgeteilt dass auf Grund der Belastungssituation mit Max. Bearbeitungsdauer zu rechnen sei und hat dazu geraten ggf. nach dem Freistellungsverfahren zu bauen
- unser Baubeginn wird sich einige Monate verzögern
- Vorteil: ganz klare rechtssicherheit.
Momentan ist ja nicht absehbar wie es mit dem Freistellungsverfahren weitergehen soll. Die Landesbauordnung soll ja nochmals überarbeitet werden; evtl. bleibt das Verfahren auch danach bestehen, sicher ist das aber keinesfalls. Möglicherweise gibt es auch ein weiteres Moratorium, aber auch das ist ja nicht klar.
Wir haben nun darüber nachgedacht zunächst mit dem Freistellungsverfahren "zu starten" und, wenn es bis dahin Klarheit gibt wie es 2019 weitergehen soll, ggf. spätestens im Oktober 2018 ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchzuführen wenn klar ist dass das Freistellungsverfahren 2019 endet. Wenn bis dahin klar ist dass das Verfahren auch weiterhin Bestand hat würden wir das dann entsprechend weiter nutzen.
Das dürfte doch ohne weiteres meinem Verständnis nach so möglich sein, oder?
Wie würdet Ihr vorgehen, gibt es evtl. noch Tipps?
Vielen Dank Euch vorab für Eure Hilfe!
wir bauen in NRW in einem Neubaugebiet mit einem ganz aktuellen Bebauungsplan dem unser Bauvorhaben auch zu 100% entspricht.
Nun stehen wir vor der Frage ob wir unter Berücksichtigung des Freistellungsverfahrens (nach dem Moratorium der Landesbauordnung sicher bis Ende 2018 möglich) oder mit einem vereinfachten Bauantragsverfahren bauen sollen.
Folgende Vor- und Nachteile gäbe es für uns aus meiner Sicht:
Freistellungsverfahren:
- wir könnten nach Rücksprache mit der Gemeinde ganz kurzfristig eine Bestätigung erhalten dass dem Verfahren nichts entgegen steht und könnten damit sehr zeitnah "loslegen".
- Risiko: unser Bauvorhaben wird sich höchstwahrscheinlich über 2018 hinaus ziehen. Zwar nicht lange, aber vermutlich 4-6 Wochen. Geringe Rechtssicherheit für 2019.
Vereinfachtes Verfahren:
- lange Bearbeitungsdauer bei der Gemeinde
- Gemeinde hat auf Rückfrage mitgeteilt dass auf Grund der Belastungssituation mit Max. Bearbeitungsdauer zu rechnen sei und hat dazu geraten ggf. nach dem Freistellungsverfahren zu bauen
- unser Baubeginn wird sich einige Monate verzögern
- Vorteil: ganz klare rechtssicherheit.
Momentan ist ja nicht absehbar wie es mit dem Freistellungsverfahren weitergehen soll. Die Landesbauordnung soll ja nochmals überarbeitet werden; evtl. bleibt das Verfahren auch danach bestehen, sicher ist das aber keinesfalls. Möglicherweise gibt es auch ein weiteres Moratorium, aber auch das ist ja nicht klar.
Wir haben nun darüber nachgedacht zunächst mit dem Freistellungsverfahren "zu starten" und, wenn es bis dahin Klarheit gibt wie es 2019 weitergehen soll, ggf. spätestens im Oktober 2018 ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchzuführen wenn klar ist dass das Freistellungsverfahren 2019 endet. Wenn bis dahin klar ist dass das Verfahren auch weiterhin Bestand hat würden wir das dann entsprechend weiter nutzen.
Das dürfte doch ohne weiteres meinem Verständnis nach so möglich sein, oder?
Wie würdet Ihr vorgehen, gibt es evtl. noch Tipps?
Vielen Dank Euch vorab für Eure Hilfe!