Fußbodenkühlung bei geklebten Parkett - Problematisch?

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J

JohnnyEH

Hallo zusammen,

wir kommen gerade aus dem Parkettstudio.
Dort wurde uns gesagt, dass eine Fußbodenheizung unter Parkett kein Problem darstellt aber eine Fußbodenkühlung durchaus.
Parkettböden seien generell nicht für Fußbodenkühlungen zugelassen bzw. von den Herstellern freigegeben. Dementsprechend gibt es bei Verwendung einer Fußbodenkühlung keinerlei Garantie auf den Parkett und durch die Fußbodenkühlung könnte es passieren dass sich der Parkett ausdehnt und dadurch wölbt - quasi ein Totalschaden.
Parkett war für uns eigentlich gesetzt aber jetzt sind wir doch wieder verunsichert, da wir eine Fußbodenkühlung über die Fußbodenheizung (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bekommen werden und diese auch gerne nutzen würden.
Wie ist eure Erfahrung? Gibt es Parketthersteller bei denen das Parkett auch für eine Kühlung über die Fußbodenheizung freigegeben ist?
Kann man die Kühlung - wenn man gewisse Rahmenparameter beachtet - auch mit Parkett gefahrlos nutzen?
Unser Parkett wird verklebt, weil sich eine schwimmende Verlegung auch auf die Fußbodenheizung negativ auswirken würde.
Uns wurde auch noch gesagt, dass die Fußbodenkühlung überhaupt nur 14 Tage am Stück laufen darf und dann für 2 Monate ausgeschaltet werden muss (unabhängig vom Bodenbelag). Stimmt das?

LG
 
X

xMisterDx

Holz dehnt sich bei steigender Temperatur aus, man müsste daher vermuten, es zieht sich bei sinkender Temperatur zusammen.
Selbst bei Wasser setzt die Anomalie ja erst unter 4°C ein...

Aber das hilft dir nicht. Wenn das Parkett vom Hersteller nicht freigegeben ist, fährst du auf eigenes Risiko.
Vielleicht noch mal ein anderes Parkettstudio aufsuchen?

Wären Fliesen eine Alternative?
 
R

RotorMotor

Das Problem bei Fußbodenkühlung ist gar nicht Mal die Temperatur selbst, sondern die Feuchtigkeit durch Unterscheidung des Taupunktes.
Diese Feuchtigkeit kann zu aufquellen und Schimmel führen.
Da das gar nicht so einfach zu überwachen ist, möchte dafür sicherlich niemand die Gewährleistung übernehmen.
 
J

JohnnyEH

Aber das hilft dir nicht. Wenn das Parkett vom Hersteller nicht freigegeben ist, fährst du auf eigenes Risiko.
Vielleicht noch mal ein anderes Parkettstudio aufsuchen?
Das werden wir auf jeden Fall. Die Frage für uns ist, ob das wirklich bei jedem Parketthersteller so ist, dass er die Gewährleistung bei einer Fußbodenkühlung ausschließt. Da haben wir auf Erfahrungsberichte gehofft.
Fließen finden wir sehr hart und nicht so wohnlich wie Holzboden. Ganz ausschließen wollen wir es aber nicht.

Das Problem bei Fußbodenkühlung ist gar nicht Mal die Temperatur selbst, sondern die Feuchtigkeit durch Unterscheidung des Taupunktes.
Diese Feuchtigkeit kann zu aufquellen und Schimmel führen.
Da das gar nicht so einfach zu überwachen ist, möchte dafür sicherlich niemand die Gewährleistung übernehmen.
Bei uns wird in jedem Fall ein Taupunktwächter verbaut.
Gibt es hier im Forum niemand der Parkett auf einer Fußbodenkühlung nutzt oder gehen einfach alle das Risiko ein?
 
H

hanse987

Ich weiß nicht ob viele eine Fußbodenkühlung überhaupt nutzen, denn viel Kühlleistung hat diese je nicht. Wer richtig kühlen will installiert wird eine Klimaanlage. Die hat auch den großen Vorteil dass diese auch Entfeuchten kann.

Ich kann mir auch vorstellen dass ein Taupunktwächter wenig bringt, da der Estrich durch die hohe Masse nur sehr langsam reagiert.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
In dieser Diskussion sind viele Meinungen vertreten, welche ich gerne "unterschreiben" kann!
Ich selber kenne keinen einzigen Parketthersteller, welcher seine Produkte für den Einsatz auf kühlbare Estriche freigibt.
Davon abgesehen ist die Fußbodenkühlung aus meiner Sicht ein "Rohrkrepierer", da eine derartige Technik unmöglich befriedigend funktionieren kann.
Beispiel:
In den Sommermonaten sind rel. Luftfeuchten von 70% bei Temperaturen von 27°C nichts ungewöhnliches.
Der physikalische Taupunkt läge unter diesen Bedingungen bei 21°C.
Da wir uns jedoch technisch auf "der sicheren Seite" bewegen müssen, heißt: auf jeden Fall verhindern müssen, dass sich durch Taupunktunterschreitung ein Flüssigkeitsfilm auf (gekühlten) Fußbodenoberflächen bilden kann, wird den Fachregeln im Bauwesen entsprechend ein Puffer von 3°C eingeplant.
Diese 3°C müssen in dem vorangehenden Beispiel zu den 21°C addiert werden.
Die gekühlte Fußbodenoberfläche darf damit bei 27°C Lufttemperatur höchstens mit 21°C + 3°C = 24°C aufwarten.
Nun muss man kein kluger Rechner sein, um erkennen zu können, dass eine Temperaturdifferenz von lediglich 3°C (zwischen Luft- und Bodentemperatur) nicht den gewünschten Effekt einer merklichen Abkühlung in einem Raum bringen wird.
Zusammenfassend sind damit zwei Aspekte zu berücksichtigen:
1.) Jede Abkühlung auf Holzoberflächen führt zu einer wie auch immer gelagerten Auffeuchtung und Quellvorgängen (heißt: Ausdehnung des Holzes).
2.) Die Effektivität einer Fußbodenkühlung ist zweifelhaft.
Fasst man das zusammen, kommt man schnell zu dem Rückschluss, dass eine Klimaanlage eine sehr gute, eine Deckenkühlung die beste Variante aller Kühlmöglichkeiten darstellt.
Schlussbemerkung:
Auch die Industrie hat vor Jahren erkannt, dass man im Gewerbebau besser Deckenkühlungen einbringt als punktuelle Einzelanlagen von Kühlgeräten.
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In der Hoffnung, erneut einen Gedankenanstoß geliefert zu haben: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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