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Kuddel84
Hallo,
wir haben unseren Bauantrag für unser Einfamilienhaus mit ( separater ) Doppelgarage ( 5,85m x 8,94m ) eingereicht.
Die Doppelgarage ist in Stahlelementbauweise, also eine Sahlfertiggarage.
Bundesland: Brandenburg.
Die Garage soll mit einer Seite ( 8,94m ) auf der Grundstücksgrenze stehen.
Das Problem ist nun, dass laut Brandenburgischer Garagen VO diese Wand ( Grenzwand ) eine Brandwand sein muss !!
Was bei unserer Stahlfertiggarage nicht der Fall ist.
Die bemängelt zumindest jetzt unser Bearbeiter im Bauordnungsamt....
Die Garagenfirma hat schon mehrere dieser Garagen, auch hier in der Nähe, aufgestellt und hört zum ersten Mal von diesem Problem.
Die anderen Kunden haben ihre Garage nie in das Bauantragsverfahren genommen und somit gab es hier nie Probleme.
Nun meine Frage, kann das sein ?
Was soll ich tun ?
Die eine Wand zu einer Brandwand "aufrüsten" - hier braucht man wohl eine 24cm dicke Wand.
Die Garage aus dem Bauantrag herausnehmen und dann nachträglich einfach aufstellen lassen ?
Da, so viel wie ich weis, die Garage Eigentlich . genehmigungsfrei ist.
Hatte einer schon mal ähnliche Probleme ?
LG
wir haben unseren Bauantrag für unser Einfamilienhaus mit ( separater ) Doppelgarage ( 5,85m x 8,94m ) eingereicht.
Die Doppelgarage ist in Stahlelementbauweise, also eine Sahlfertiggarage.
Bundesland: Brandenburg.
Die Garage soll mit einer Seite ( 8,94m ) auf der Grundstücksgrenze stehen.
Das Problem ist nun, dass laut Brandenburgischer Garagen VO diese Wand ( Grenzwand ) eine Brandwand sein muss !!
Was bei unserer Stahlfertiggarage nicht der Fall ist.
Die bemängelt zumindest jetzt unser Bearbeiter im Bauordnungsamt....
Die Garagenfirma hat schon mehrere dieser Garagen, auch hier in der Nähe, aufgestellt und hört zum ersten Mal von diesem Problem.
Die anderen Kunden haben ihre Garage nie in das Bauantragsverfahren genommen und somit gab es hier nie Probleme.
Nun meine Frage, kann das sein ?
Was soll ich tun ?
Die eine Wand zu einer Brandwand "aufrüsten" - hier braucht man wohl eine 24cm dicke Wand.
Die Garage aus dem Bauantrag herausnehmen und dann nachträglich einfach aufstellen lassen ?
Da, so viel wie ich weis, die Garage Eigentlich . genehmigungsfrei ist.
Hatte einer schon mal ähnliche Probleme ?
LG