K
Kuddel84
Was mir jetzt aber noch in den Sinn kommt, der Bearbeiter schreibt ja:
die Garage ist an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
Er meinte nämlich, dass wenn sie auf dem Grundstück steht, es kein Problem wäre. Da sie aber auf der Grenze steht benötigt sie eine Brandwand ... zumindest auf der einen Seite, welche auf der Grenze steht.
Im § oben ist aber die Rede von einer Abschlusswand und nicht unbedingt von einer Grenzwand o.ä.
die Garage ist an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
Er meinte nämlich, dass wenn sie auf dem Grundstück steht, es kein Problem wäre. Da sie aber auf der Grenze steht benötigt sie eine Brandwand ... zumindest auf der einen Seite, welche auf der Grenze steht.
Im § oben ist aber die Rede von einer Abschlusswand und nicht unbedingt von einer Grenzwand o.ä.