B
Bauexperte
Es ist einerseits interessant und gut zu sehen, wie die Solidarität auch im Netz funktioniert; andererseits ist auch das HbF gerade kein Wunschkonzert.Siehst Du es nicht. Ich denke "Julia - die Lügnerin" fühlt sich schon angegangen.
Wir stellen immer wieder fest - hat Dirk in seinem post bestätigt, daß sich Bestandsbebauungen im Laufe der Jahre verändern; nicht immer mit Genehmigung. Bei einem Neubau fallen dem Auge 20 cm nicht unbedingt auf; ich würde sogar soweit gehen wollen, daß 50 cm nicht unbedingt erkennbar sind. 1.00 m dagegen ganz sicher.Was ist so unrealistisch daran das ganze nach 15 Jahre erst zu merken?
Die TE schreibt: "WIR haben zu unserem Einfamilienhaus vor 15 Jahren gleich eine Garage + Nebenräumen genehmigen lassen. Wie oben bereits zu lesen, wurden nur die Nebenräume gebaut und statt der Garage ein Carport." Das bedeutet, es hat eine Genehmigungsplanung gegeben und sehr wahrscheinlich auch einen Vorabzug Lageplan; im Mindesten einen maßstäblichen Katasterauszug. Da die Überbauung dem Bauamt bis dato nicht aufgefallen ist, wurde seinerzeit der Antrag wohl im vereinfachten genehmigungsverfahren gestellt.
Weiters schreibt die TE: "Imzuge der Blechgaragensache zog ich mit dem Zollstock raus um zu messen und sehe, der Carport ist 1 Meter breiter als die Garage gewesen wäre." Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten - entweder die TE und ihr Mann haben den Carport selbst errichtet oder aber er wurde komplett fertig gekauft und auf die Punktfundamente gestellt; bezahlt haben in beiden Fällen die TE und ihr Mann. So oder so hat es zudem einen Plan gegeben, aus welchem ersichtlich war, wie viel Platz für den Carport zur Verfügung stand.
Ich wüßte nicht, wo ich mich im Ton vergriffen, die TE persönlich angegangen hätte.Ich denke hier kann auch in einem "normalen" Ton geantwortet werden auch wenn sich Themen wiederholen und wiederholen.
Ich sehe da kein Problem.
Ich hätte sehr wahrscheinlich auch anders (vlt. auch überhaupt nicht; diese Art Fragen werden immer super aus dem Erfahrungsschatz der Usern beantwortet) reagiert, hätte die TE durchblicken lassen, daß ihr vor 15 Jahren ein Fehler - ob bewußt oder unbewußt, spielt keine Rolle - unterlaufen ist. Ich störe mich an der Formulierung "So ist das JETZT", mit dem unausgesprochenen Hinweis - welcher dann Deine und die Solidarität weiterer User hervorgerufen hat, daß die TE es jetzt erst bemerkt haben will.
Damit ist das Thema dann auch durch für mich. Du hast der TE in Deinem letzten post einen guten Ratschlag vermittelt; mehr gibt es nicht dazu zu schreiben.
Liebe Grüsse, Bauexperte