Garagenbau und Höhenunterschied

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,

wir haben ein Riesen Problem. Wollte eigentlich die Tage unseren Bauantrag abgeben, nur steht er in den Sternen. Wegen der Garage.
Problem:
Sieht euch meinen Auszug aus dem Lageplan mal an, der kann zum besseren Verständnis dienen. Wie ersichtlich soll unsere Garage auf Grenze gebaut werden. Nur sind die Höhen zum Nachbar etwa 10cm unterschiedlich. Im Bereich der Garage gibt es eine Höhenangabe von 69,48m. Unsere Architektin meinte, das diese Höhe ausreichen würde und die Garage gut eingeplant werden kann. Alles was tiefer ist wird schwierig. Gestern haben wir unseren Vermesser gebeten, die Eckpunkte der Garage zur Grenze auch zu vermessen, da diese im Plan fehlten. Nun hat der das am PC gemacht. Fragt mich nicht wie. Er hat irgendwie ein digitales Geländemodell berechnet und da sind diese Werte herausgekommen. Furchtbar, ich sehe den Traum einer Garage schwinden.

Warum:
1) Setzen wir die Garage auf 69,40m ist sie bedeutend tiefer als das Haus. Laut aktueller Planung ist Oberkante Fertigfußboden 70,04m Wäre ein Unterschied von ca. 60cm!! Wäre ja schon fast eine Tiefgarage

2) Betrachtet man die anderen Höhen muss fast das Gaze Grundstück komplett abgetragen werden. Dadurch liegt der Nachbar rechts wieder deutlich höher und es muss fast auf der gesamten Länge abgefangen werden. wird schweineteuer

3) Probleme mit der Auffahrt: Diese ist auf Höhe 69,67 bzw. 69.70m. Würde bedeuten, ich fahre in die Garage nach unten. Bei schönem Platzregen habe ich dann ein Schwinnbad. Bei Regen und Minusgraden im Winter komme ich aus der Garage nicht mehr raus, wegen geforerenem Eisboden. Außerdem geht es dann gleich runter aufdem Grundstück, frage ist, ob das hinauffahren auf das Grundstück dann überhaupt möglich ist, wenn es gleich runter geht. Die Auffahrt (gehört der Stadt) geht ja etwas nach oben. Am Scheitelpunkt könnte das Auto dann aufsitzen. Auffahrt abtragen? Weiß nicht ob das erlaubt ist.

4) Übergang Garage - Haus. Von der Garage asu soll man ins Haus gehen können. Dürfte wohl Probleme mit der Tür zum Haus dann geben bei ca. 60cm Unterschied.

5) Gestaltung Grundstück: Wie soll man den Vorgarten gestalten, wenn die Garage soweit abfällt ;(

Könnt ihr uns helfen. Das ist so fruchtbar...

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Garage doch noch zu retten? Oder vielleicht eine Alternative? Mit Haus etwas runter? Das OKF auf 69,70m ist? Dann brauch man doch die 10 cm zum rechten Nachbarn nicht abfangen oder?

Alles sch..e
Jetzt schon der ganze Ärger... Super

Danke euch für eure Hilfe.
garagenbau-und-hoehenunterschied-176779-1.jpg
 
11ant

11ant

Die Länder haben Geoinformationssysteme. Da stehen so viele Geländedaten drin, daß der Vermesser nicht jedes Mal noch mal neu ausrücken muß. Das ist keine Hexerei.

Ich habe immer noch nicht verstanden, wie 10 cm Höhenunterschied in die Querrichtung zum Nachbarn sich zu 60 cm Tieferlegung Eurer Garage auswachsen sollen ?

Wenn ich den kargen Ausschnitt richtig interpretiere, hat der Nachbar seine Garage integriert und damit keine eigene Höhenbegrenzung dafür zu beachten ?

Da wäre mein Gedanke wohl gewesen, dies ebenso zu tun, also den Grenzabstand formal einzuhalten (evtl. mittels ungedecktem Stellplatz, oder ggf. auch Carport mit Fakegiebel dennoch "genutzt") und die Erstwagen-Garage ins Haus zu integrieren.

Das ist ja ein ganz schönes Geknülle von Bäumen auf diesem Grundstück, da kann man schon bald ein Holzhaus bauen
 
S

sauerpeter

Danke für deine Antwort.
Die ca. 60cm ergeben sich aus der Tatsache das die Garage quasi auf Höhe des linken Nachbarn (im Lageplan oben) gebaut werden muss. Das wären 69,40m. Das Haus hat dei Architektin aktuell mit einer OKF von 70.04m geplant. Macht zwischen OKF Garage und OKF Haus ca. 60cm.
Der Nachbar rechts (im Lageplan unten, wo das Haus zu sehen ist), hat ein Carport. Das liegt weiter hinten im Grundstück.
Garage im Haus kommt für usn nicht in Frage. Haus ist außerdem auch fertig geplant.

Und würde man nur die Querrichtung beachten, wäre es wahrscheinlich hab so wild. Dann würde man das Haus wahrscheinlich einfach auf Höhe der Garage setzen und den Boden entsprechend abtragen. Problem aber hier. Die Auffahrt bzw. Grundstücksgrenze hat eine Höhe von ca. 69,70m. Das würde bedeuten, das wir um auf das Grundstück zu kommen, nach unten fahren würden und bei regen wir das ganze Wasser im Haus bzw. in der Garage hätten.

Egal wie ich es drehe und wende, ich komm nicht auf einen grünen Zweig. Da entweder bei Regen vorne das Wasser in die Garage läuft oder hinten. Oder ich von der Auffahrt hinab fahren muss. Es muss doch irgendwie ne Lösung geben oder nicht?

P.S. Mit den Bäumen sieht es schlimmer aus als es ist. Kannst ja fällen kommen. Kannst auch Holz behalten :P
 
11ant

11ant

Ich sehe als höchsten Punkt die Hausecke hinten rechts (69.76) und als niedrigsten Punkt die Grundstücksecke vorne links (69.31). das macht 45 cm Höhenunterschied. Andererseits sind zwischen den Gartenzaunkanten mit 69.48 zu 69.49 nur 1 cm Höhenunterschied auf 20 m, also fast eben ggü. diagonal gesehen (und auch sonst, wie sich die Höhenpunkte verteilen) Buckelpiste / Stoppelacker.

Wo man da einen Höhenbezugspunkt hernehmen will, ist mir schleierhaft. Vielleicht kommt ja Verstehen ins Spiel, wenn Du mal einen Schnitt der geplanten Garage (und Fotos vom Grundstück) einstellst (?)

Bei 3 m Garagenhöhe sehe ich noch 30 cm Spiel für einen ungünstig liegenden Höhenbezugspunkt, ohne daß man zu einer Sonderhöhe gezwungen wäre (und zu Sportwagen erst recht noch nicht).
 
S

sauerpeter

Ich musste mir deinen Beitrag zig mal durchlesen, um zu verstehen bzw. die Werte 69,49 zu finden. Du hast das falsch interpretiert. Die "dicken" 69,48 und 69,49 sind die Längen des Grundstückes an den Seiten. KEINE Höhenangaben.
Ich weiß auch nicht, wie ich es dir anders erklären soll. Wir verstehen uns einfach nicht. Kann es ja noch mal langsam probieren:
1) Haus laut Architektin geplant auf 70,04m. d.h. Oberkante des fertigen Fussbodens auf Höhe 70,04m.
2) Da der tiefste Punkt auf der linken Grundstücksseite 69,40m ist, muss dort die Garage ansetzen bzw. sollte, da man nur 3m in die Höhe darf.
3) Zwischen OKF Haus und OKF Garage (auf 69,40m) sind nun ca. 60cm Unterschied.
Hast du es jetzt verstanden

Ich suche jetzt nach einer Lösung, wie das Haus und Garage am besten gebaut werden können, ohne solch große Höhenunterschiede zu haben. Zu beachten ist dabei aber stets auch dei Auffahrt mit 69,70m, denn ich möchte ja nicht ins Grundstück "runterfahren". Und außerdem auch keine Probleme mit Regenwasser bekommen.
Vielleicht kriegt man im Zuge der Pflasterung der Auffahrt die Auffahrt außerhalb des Grundstückes von 69,70m auf 69,60m noch gedrückt, aber das muss man wieder mit der Stadt abklären, da das ja nicht mehr mein Grundstück ist.

Schwierig
 
S

sauerpeter

Wie würdest du denn die Garage setzen. Mach doch mal ein Vorschlag bitte, auch wo du die 30cm Spielraum hast. Vielleicht habe ich ja irgendwo auch nur einen Denkfehler.
Schnitte von der Garage habe ich noch nicht. Nur die Infos, die ich bisher hier schon gegeben habe.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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