S
sauerpeter
Hallo Zusammen,
laut Nachbarschaftsrecht und Bauordnung vom Land Brandenburg darf eine Garage bei Grenzbebauung höchstens 3m hoch sein.
Für den Fall, das ich ein Sattel- oder Walmdach habe, wo wird dann gemessen? Direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder allgemein der höchste Punkt der Garage?
Weiß das zufällig jemand oder hatte jemand vielleicht auch schon Erfahrungen damit?
Wir planen eine Garage mit einen von den beiden o.g. Dachformen, da ein "normales" Dach uns nicht so gut gefällt.
laut Nachbarschaftsrecht und Bauordnung vom Land Brandenburg darf eine Garage bei Grenzbebauung höchstens 3m hoch sein.
Für den Fall, das ich ein Sattel- oder Walmdach habe, wo wird dann gemessen? Direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder allgemein der höchste Punkt der Garage?
Weiß das zufällig jemand oder hatte jemand vielleicht auch schon Erfahrungen damit?
Wir planen eine Garage mit einen von den beiden o.g. Dachformen, da ein "normales" Dach uns nicht so gut gefällt.