Hätte auch Nachfragen
Es gab einen Plan nachdem das Haus erstellt wurde und eben die Garage platziert wurde. Nachträglich wollt Ihr dann die Terrasse vergrößern und bis an die Garage machen. War das zum Zeitpunkt der Garagenbeauftragung dem GU bereits bekannt? Oder habt ihr das nachträglich so entschieden?
Wüsste nicht warum da der GU und/oder die Garagenbaufirma in irgendeiner Weise dafür verantwortlich sein sollen. Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Bitte mal ein paar (teilweise schon nachgefragten) Infos liefern. Am einfachsten Plan mit Maßen, was wo steht, damit man sich mal wirklich ein Bild machen kann.
3cm klingen wie schon geschrieben wurde danach, als ob es da andere Lösungen geben könnte...(Türe abnehmen, Gefälle usw.) dafür muss man sich aber ein Bild machen können.