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Tappo
Hallo,
Mein erster Eintrag in diesem Forum und gleich mal eine Frage, die mir Dr. Google in kleinster Weise beantworten konnte. Ich hoffe Ihr könnt uns helfen:
Gehört ein Wintergarten und damit auch die Fläche zum Geschoss, an dem es angebaut ist?
Bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es zum Geschiss gehört?
Hintergrund ist: ob unser Geschoss darüber ein Vollgeschoss ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Wintergarten zum drunterliegenden Geschoss dazu gehört oder nicht ...
Danke Euch schon mal im Voraus.
Tappo
Mein erster Eintrag in diesem Forum und gleich mal eine Frage, die mir Dr. Google in kleinster Weise beantworten konnte. Ich hoffe Ihr könnt uns helfen:
Gehört ein Wintergarten und damit auch die Fläche zum Geschoss, an dem es angebaut ist?
Bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es zum Geschiss gehört?
Hintergrund ist: ob unser Geschoss darüber ein Vollgeschoss ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Wintergarten zum drunterliegenden Geschoss dazu gehört oder nicht ...
Danke Euch schon mal im Voraus.
Tappo