Tolentino
Moin,
habe heute eine interessante Stellungnahme von einem Pflasterer bekommen der zur Besichtigung da war.
Der sagte, unsere Zufahrt hat ein Problem, da dort ein Baum ist. Man komme zwar mit einem PKW vorbei, aber man müsse Grundstückszufahrten befestigen und wenn man das täte würde man im Wurzelbereich des Baumes arbeiten müssen. Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamts bzw. Tiefbauamtes nötig.
Ich hatte davon noch nicht gehört und in der Nachbarschaft gibt es zig Zufahrten, die genau bis zu Grundstücksgrenze gepflastert sind und dann nur verdichtet.
Beim googeln stieß ich auf folgenden Text auf den Amtsseiten:
Wie ist das bei euch?
habe heute eine interessante Stellungnahme von einem Pflasterer bekommen der zur Besichtigung da war.
Der sagte, unsere Zufahrt hat ein Problem, da dort ein Baum ist. Man komme zwar mit einem PKW vorbei, aber man müsse Grundstückszufahrten befestigen und wenn man das täte würde man im Wurzelbereich des Baumes arbeiten müssen. Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamts bzw. Tiefbauamtes nötig.
Ich hatte davon noch nicht gehört und in der Nachbarschaft gibt es zig Zufahrten, die genau bis zu Grundstücksgrenze gepflastert sind und dann nur verdichtet.
Beim googeln stieß ich auf folgenden Text auf den Amtsseiten:
Nun ist bei uns aber gar kein Gehweg. Gilt das trotzdem? Also gilt einfach alles, was nicht eindeutig Straße ist (z.B. nicht gepflastert) als nicht überfahrbahrer Straßenbestandteil?Berliner Straßengesetz
(BerlStrG)
Vom 13. Juli 1999
§ 9
Gehwegüberfahrten
(1) Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
Wie ist das bei euch?