Wissi
Hallo zusammen,
wie steht ihr zu folgender Frage: Ist diese Abweichung in der Geländemodellierung erlaubt? Mit erlaubt meine ich ohne eine erneute Baugenehmigung.
In der vorliegenden Baugenehmigung sehen wir neben dem Gebäude Erde angeschüttet, die nach 3 Metern zum Urgelände abfällt und in etwa 3 Meter vor der Grenze das Urgelände erreicht. Wäre es auch im obigen Sinne erlaubt, wenn die ebene Fläche etwas länger wird und dann der Hang zum Urgelände steiler (rote Fläche)?
Was meint ihr?
wie steht ihr zu folgender Frage: Ist diese Abweichung in der Geländemodellierung erlaubt? Mit erlaubt meine ich ohne eine erneute Baugenehmigung.
In der vorliegenden Baugenehmigung sehen wir neben dem Gebäude Erde angeschüttet, die nach 3 Metern zum Urgelände abfällt und in etwa 3 Meter vor der Grenze das Urgelände erreicht. Wäre es auch im obigen Sinne erlaubt, wenn die ebene Fläche etwas länger wird und dann der Hang zum Urgelände steiler (rote Fläche)?
Was meint ihr?