Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW)

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Wissi

Wissi

Die Tiefbauarbeiten gehen wahrscheinlich in eineinhalb bis zwei Monaten los. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Nachtrag bis dahin bearbeitet sein wird.

Oder hast du da Erfahrungswerte? Hält ein Nachtrag den gesamten, vorher genehmigten Bauantrag auf? Muss auf die Entscheidung des Nachtrags gewartet werden? All sowas schwirrt mir da im Kopf umher
 
M

Mottenhausen

Wenn der Keller ausgehoben wird, landen dort hinten erst mal riesige Erdberge, da weiß niemand mehr wo oder wie das originale Gelände war. Bei der Katastereinmessung werden auch nicht noch 100 Höhenmessungen im Garten gemacht um das Gelände zu überprüfen.

Für die Gartengestaltung einen Nachtrag zu empfehlen kann auch nur von Leuten kommen, die weder den Architekten noch den Kostenbescheid vom Nachtrag bezahlen müssen. Aber ich bin jetzt raus, bringt ja nichts.
 
D

Domski

@Mottenhausen
Ja, pragmatisch wird man in manchen Gegenden das ganze "einfach machen".
Da ich aber weder da wohne (die Nachbarn kenne) noch das Baurecht in NRW im Detail kenne, kann ich nur die sichere Variante empfehlen. Und ein Nachtrag dafür kostet nicht die Welt (wenn man auf der sicheren Seite sein will).

Oder hast du Lust, dir von anonymen Ratgebern aus dem Internet ein "Mach mal, wird schon passen" abzuholen, um dich dann Jahrelang mit dem Nachbarn zu streiten, dem deine Pflanzringe nicht passen und dich deshalb überall anschwärzt?

Und ja, eine genehmigte Aufschüttung mit Anböschung ist was anderes als Pflanzringe mit 1,5m Höhe. Das fällt dann nämlich unter Stützmauer.

Wie viel Sicherheit der TE für sich gerne hätte oder welches Risiko er bereit ist einzugehen, kann nur er selber entscheiden.

Ich kanns nur hier für Landesbauordnung Hessen sagen: Stützmauern sind bis 1,5m Höhe genehmigungsfrei (vorausgesetzt einer belastbaren Statik). Keine Abstandsflächen werden ausgelöst von Aufschüttungen incl. Stützmauer bis 1m Höhe und Terrassen (ohne Flächenbeschränkung) bis 1m Höhe (incl. Brüstung 2m) §6(8).
Innerhalb der Abstandsflächgen bis zur Grundstücksgrenzen sind zulässig Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes §6(10) ohne Angabe einer Maximalhöhe).


Ich persönlich würde einfach mal beim lokalen Bauamt (nicht der genehmigenden Kreisbaubehörde) fragen und vorsichtig abklopfen, wie solche Sachen hier lokal gehandhabt werden. Sitzt dort ein Millimeterherrmann oder einer, der auch mal alle 5e gerade sein lassen kann? Hier vor Ort würde ich das einfach machen, nur eben nicht aus Pflanzringen. Da empfehle ich, vom Hersteller der Ringe eine Musterstatik holen. Die sollten sowas haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Domski

Die Tiefbauarbeiten gehen wahrscheinlich in eineinhalb bis zwei Monaten los. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Nachtrag bis dahin bearbeitet sein wird.

Oder hast du da Erfahrungswerte? Hält ein Nachtrag den gesamten, vorher genehmigten Bauantrag auf? Muss auf die Entscheidung des Nachtrags gewartet werden? All sowas schwirrt mir da im Kopf umher
Wie lange die Bearbeitung dauert, ist doch lokal sehr verschieden. Ich würde (in deinem Fall) nicht den Bau des Hauses davon abhängig machen, ob der Nachtrag für die Aufschüttung genehmigt wird oder nicht. Die Außenanlagen machst du doch eh am Ende schick, und die Hauptsache (das Haus) ist doch gar nicht strittig. Auch hier hilft kurz anrufen und fragen
 
11ant

11ant

Vielleicht war "Ich kann Dir Bauämter nennen" dann etwas unglücklich formuliert, denn jetzt sieht es so auch wie "Ich kann Dir Bauämter nennen, mache es aber nicht".
Nun ja, so wie ich @Escroda einschätze, meint er mit "Nein, ist es nicht" etwas anderes als wenn er geschrieben hätte "<Vermutung> Nein, ist es nicht </Vermutung>"

Damit hast Du eine klare Aussage, wenn die auch nicht so schön für Dich ist als hätte er gesagt "Ruf´ mal den Rudi an, Durchwahl 12". Dass er bedeckt halten möchte, wo sein eigenes Haus wohnt, finde ich b) verständlich und a) hat es der Qualität seiner Aussagen noch nicht geschadet

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Ich hatte übrigens bisher angenommen, Du würdest in dem Stadium "das Haus ist fertig, kann ich die Terrasse nun breiter machen als vorher gedacht" fragen. Nun ist wohl noch garnichts an Erdbewegungen gewesen - wie dringend ist da die Klärung ? - für einen Minibagger zugänglich wird der fragliche Bereich doch auch später noch sein, und während Du vorne noch eine Palettentreppe hast ist hinten ein noch nicht endgültiger Terrassensaum ja nun auch keine Schande.

Im übrigen - aber das wird leichter, wenn Du am Bauort schon ein bißchen integriert bist - führen auch zu Amtsbeschäftigten nicht ausschließlich förmliche Dienstwege. Die haben auch ein Privatleben. Da schaut man ins Telefonbuch der Gemeindeverwaltung, wer zuständig ist; und danach ins "Posemuckeler Käseblatt Online": wo singt oder schießt oder kegelt der Bursche, was für Leserbriefe schreibt der. Da und am Bierbrunnen kriegst Du schnell spitz, ob das eine Frohnatur oder ein Zinnsoldat ist.
 
Wissi

Wissi

Nun ist wohl noch garnichts an Erdbewegungen gewesen - wie dringend ist da die Klärung ?
Das stimmt, bisher ist alles noch Urgelände und alles geht erst im Zeitraum Ende Feb. bis Anfang März los. Zumindest angepeilt.

Ich kann dir jedoch beim ersten Teil nicht ganz folgen bzw antworten. Mein Zitat bezog sich auf das Nennen einiger ihm bekannter Bauämter, nicht darauf, ob er genau weiß, welches in unserem Falle zuständig ist

Aber lassen wir das mal beiseite denn: Du hast natürlich Recht damit, dass man ohne Weiteres erst mal das Haus bauen kann, einziehen und sich dann noch mal an die Außenanlagen machen kann. Ich denke nur daran, dass bei den anfänglichen Tiefbauarbeiten auch gleich eine später geplante Modellierung des Geländes mindestens mal vorbereitet werden könnte. Ein Bagger und Lkws wären ja ohnehin schon vor Ort.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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