11ant
Ja, die Möglichkeit sehe ich auch rechtlich uneingeschränkt gegeben, technisch kostet natürlich jeder cbm bewegte Erde Geld, und jede "Stufe" zu dem was der Nachbar macht, will ja irgendwie auch befestigt sein.So meinte ich es auch nicht. Die Darstellung lässt aber den Schluss zu, dass zumindest planungsrechtlich Geländemodellierungen nicht eingeschränkt sind.
Das ist gut möglich, daß der Plan inzwischen weiter gediehen ist und weil unverändert nicht erneut eingescannt wurde. "VORentwurf" ist üblicherweise eine Bezeichnung für einen Plan im noch nicht ganz abgeschlossenen Verfahren.Sehe ich nicht so. Durch Bekanntmachung am 28.09.2016 hat der Plan Rechtskraft erlangt. Dass keine Unterschriften vorhanden sind, liegt wohl daran, dass der digitale Plan ins Netz gestellt wurde und man sich das Einscannen des Originals mit Unterschriften gespart hat.
.
Nebenbei hier noch der Hinweis auf einen Thread zu einer ähnlichen Problematik: https://www.hausbau-forum.de/threads/2-25m-unter-Straßenniveau-Kostenschätzung.24111/