K
Kollisionskurs
Hallo zusammen,
ich beiße mich gerade durch das Thema Darlehen und Förderung durch die KfW.
Wir haben zukünftig vor ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (oder alternativ ein Doppelhaus) zu bauen - das Einfamilienhaus bewohnen meine Verlobte und ich, und in die Einliegerwohnung "stecken" wir die Schwiegereltern
Somit sind es quasi 4 Bauherren bzw. 2 Parteien...wir, und eben die Schwiegereltern. Die Schwiegereltern werden die Einliegerwohnung (+ Hälfte der Heizung, Hausanschlüsse etc.) komplett mittels Eigenkapital bezahlen. Grundstück ist vorhanden, gehört den Schwiegereltern und wird uns bzw. meiner Verlobten später vererbt (bereits notariell festgehalten).
Wir rechnen mit ca. 200.000€ für unser Einfamilienhaus. 50.000€ bringen wir als Eigenkapital mit.
Somit müssen wir 150.000€ durch die Bank beleihen.
Darlehen:
Wir möchten ein Effizienzhaus 40 bauen und dazu das KfW-Programm 153 (Energieeffizient bauen) nutzen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, gewährt die KfW das zinsgünstige Darlehen mit maximal 50.000€. Somit müssten wir die restlichen fehlenden 100.000€ durch die Bank (welche auch den KfW Kredit ausgibt) selbst beleihen.
Ich denke das Darlehen lässt sich einmal in Anspruch nehmen bzw. können wir nicht jeweils beide ein Darlehen beantragen (unabhängig davon ob es jetzt Sinn macht), oder?
Förderung:
Wenn es ein Effizienzhaus 40 wird, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zum Kredit von Max. 10%. Wenn wir das maximale Darlehen von 50.000€ bei der KfW beanspruchen, ergibt sich somit ein Höchstbetrag von 5000€ an "geschenktem" Fördergeld.
Die Förderung lässt sich "einmal" für das Haus in Anspruch nehmen, unabhängig davon ob noch eine Einliegerwohnung mitgebaut wird, oder es ein Doppelhaus wird. Oder würde die Möglichkeit bestehen das es zwei "eingetragene" Bauherren gibt - wir und die Schwiegereltern. Es ist zwar ein Haus, aber jeder baut ja mit seinen eigenen finanziellen Mitteln. Somit könnte die Förderung von jeder Partei in Anspruch genommen werden.
Sanierung:
Es gibt noch ein anderes Haus welches meinem Schwiegervater gehört. Dort wird gerade eine Wohnung renoviert - als energetische Maßnahme wäre es sinnvoll die 30 Jahre alten Holzfenster zu ersetzen. Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, würde das Austauschen der Fenster als Einzelmaßnahme gefördert werden - auch von der KfW. Und zwar mit maximal 10% bzw. einem Höchstbetrag von 3750€. Wir haben ein Angebot für die neuen 3-fach verglasten Fenster in der Höhe von knapp 10000€.
Somit hätte er also den vollen Anspruch auf den Höchstbetrag, korrekt?
Mit der Bitte um eventuelle Nachsicht...ich bin quasi ganz frisch im Thema - und es ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu durchschauen, und deshalb möchte ich absolut sattelfest sein. Wir stehen mit der gesamten Planung noch am Anfang.
Deshalb bin ich über jeden Tipp (auch Förderung BAFA etc.) und für jede Empfehlung dankbar...!
Grüße!
ich beiße mich gerade durch das Thema Darlehen und Förderung durch die KfW.
Wir haben zukünftig vor ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (oder alternativ ein Doppelhaus) zu bauen - das Einfamilienhaus bewohnen meine Verlobte und ich, und in die Einliegerwohnung "stecken" wir die Schwiegereltern
Somit sind es quasi 4 Bauherren bzw. 2 Parteien...wir, und eben die Schwiegereltern. Die Schwiegereltern werden die Einliegerwohnung (+ Hälfte der Heizung, Hausanschlüsse etc.) komplett mittels Eigenkapital bezahlen. Grundstück ist vorhanden, gehört den Schwiegereltern und wird uns bzw. meiner Verlobten später vererbt (bereits notariell festgehalten).
Wir rechnen mit ca. 200.000€ für unser Einfamilienhaus. 50.000€ bringen wir als Eigenkapital mit.
Somit müssen wir 150.000€ durch die Bank beleihen.
Darlehen:
Wir möchten ein Effizienzhaus 40 bauen und dazu das KfW-Programm 153 (Energieeffizient bauen) nutzen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, gewährt die KfW das zinsgünstige Darlehen mit maximal 50.000€. Somit müssten wir die restlichen fehlenden 100.000€ durch die Bank (welche auch den KfW Kredit ausgibt) selbst beleihen.
Ich denke das Darlehen lässt sich einmal in Anspruch nehmen bzw. können wir nicht jeweils beide ein Darlehen beantragen (unabhängig davon ob es jetzt Sinn macht), oder?
Förderung:
Wenn es ein Effizienzhaus 40 wird, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zum Kredit von Max. 10%. Wenn wir das maximale Darlehen von 50.000€ bei der KfW beanspruchen, ergibt sich somit ein Höchstbetrag von 5000€ an "geschenktem" Fördergeld.
Die Förderung lässt sich "einmal" für das Haus in Anspruch nehmen, unabhängig davon ob noch eine Einliegerwohnung mitgebaut wird, oder es ein Doppelhaus wird. Oder würde die Möglichkeit bestehen das es zwei "eingetragene" Bauherren gibt - wir und die Schwiegereltern. Es ist zwar ein Haus, aber jeder baut ja mit seinen eigenen finanziellen Mitteln. Somit könnte die Förderung von jeder Partei in Anspruch genommen werden.
Sanierung:
Es gibt noch ein anderes Haus welches meinem Schwiegervater gehört. Dort wird gerade eine Wohnung renoviert - als energetische Maßnahme wäre es sinnvoll die 30 Jahre alten Holzfenster zu ersetzen. Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, würde das Austauschen der Fenster als Einzelmaßnahme gefördert werden - auch von der KfW. Und zwar mit maximal 10% bzw. einem Höchstbetrag von 3750€. Wir haben ein Angebot für die neuen 3-fach verglasten Fenster in der Höhe von knapp 10000€.
Somit hätte er also den vollen Anspruch auf den Höchstbetrag, korrekt?
Mit der Bitte um eventuelle Nachsicht...ich bin quasi ganz frisch im Thema - und es ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu durchschauen, und deshalb möchte ich absolut sattelfest sein. Wir stehen mit der gesamten Planung noch am Anfang.
Deshalb bin ich über jeden Tipp (auch Förderung BAFA etc.) und für jede Empfehlung dankbar...!
Grüße!