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vossi61
Hallo,
wir haben vor einiger Zeit unser Haus gebaut. Im Bauantrag war eine Garage mit eingezeichnet. Der Bauantrag wurde genehmigt und zwar baugenehmigungsfrei nach §67. Nun einige Jahre später haben wir mit dem Bau der Garage angefangen ohne eine erneute Genehmigung einzuholen, da wir davon ausgegangen sind, die Abmaße der Garage lassen es zu, diese ohne Genehmigung zu errichten. Die Garage weicht von der im Bauantrag in der Weise ab, das Sie ein wenig länger ist, und die Dachform anstatt Flachdach nun ein Pultdach besitzt. Die Arbeiten an der Garage sind nun fast abgeschlossen, nun zeigt sich aber, das die erlaubte Firsthöhe an der Giebelwand von 4 m um ca. 20 cm überschritten wird. Meine Fragen sind nun, wie sollen wir weiter verfahren? Ist es sinnvoll beim Bauamt vorstellig zu werden? Welche möglichen Strafen können auf uns zu kommen? Sollen wir nach dem Bau der Garage das Katasteramt um Einmessung der Garage bitten?
Danke für Tipps
Gruß
wir haben vor einiger Zeit unser Haus gebaut. Im Bauantrag war eine Garage mit eingezeichnet. Der Bauantrag wurde genehmigt und zwar baugenehmigungsfrei nach §67. Nun einige Jahre später haben wir mit dem Bau der Garage angefangen ohne eine erneute Genehmigung einzuholen, da wir davon ausgegangen sind, die Abmaße der Garage lassen es zu, diese ohne Genehmigung zu errichten. Die Garage weicht von der im Bauantrag in der Weise ab, das Sie ein wenig länger ist, und die Dachform anstatt Flachdach nun ein Pultdach besitzt. Die Arbeiten an der Garage sind nun fast abgeschlossen, nun zeigt sich aber, das die erlaubte Firsthöhe an der Giebelwand von 4 m um ca. 20 cm überschritten wird. Meine Fragen sind nun, wie sollen wir weiter verfahren? Ist es sinnvoll beim Bauamt vorstellig zu werden? Welche möglichen Strafen können auf uns zu kommen? Sollen wir nach dem Bau der Garage das Katasteramt um Einmessung der Garage bitten?
Danke für Tipps
Gruß