S
speer
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
Bevor das Bauamt genervt wird, rief ich den Architekten an. Er erklärte mir das mit den Abstandsflächen (Wand/Dach). Diese sind anhand der Landesbauordnung Baden-Württemberg berechnet ergibt es bei meinem Bauvorhaben einen Abstand von 2,40m. Das ist seitens des Architekten in die finale Planung eingeflossen und dem Generalunternehmer mitgeteilt worden. Aufgrund des Bebauungsplanes sind strikt 3m vorgeschrieben an die er sich also hält.
Eine Änderung des Bauantrags sei nicht notwendig da alle Vorgaben seitens des Bebauungsplanes und der darin enthaltenen Verordnungen eingehalten werden.
Bekomme die Tage dann alles schriftlich. Wie sich die Lage nun stellt bin ich doch auf der sicheren Seite? Ich als Bauherr habe schließlich einen Architekten beauftragt um die Planung des Hauses nach der Gesetzgebungen zu realisieren.
danke für die Antworten.
Bevor das Bauamt genervt wird, rief ich den Architekten an. Er erklärte mir das mit den Abstandsflächen (Wand/Dach). Diese sind anhand der Landesbauordnung Baden-Württemberg berechnet ergibt es bei meinem Bauvorhaben einen Abstand von 2,40m. Das ist seitens des Architekten in die finale Planung eingeflossen und dem Generalunternehmer mitgeteilt worden. Aufgrund des Bebauungsplanes sind strikt 3m vorgeschrieben an die er sich also hält.
Eine Änderung des Bauantrags sei nicht notwendig da alle Vorgaben seitens des Bebauungsplanes und der darin enthaltenen Verordnungen eingehalten werden.
Bekomme die Tage dann alles schriftlich. Wie sich die Lage nun stellt bin ich doch auf der sicheren Seite? Ich als Bauherr habe schließlich einen Architekten beauftragt um die Planung des Hauses nach der Gesetzgebungen zu realisieren.