Hallo Speer,
wenn die Gemeinde schon sagt/schreibt, dass eine Lageänderung einen neuen Bauantrag nach sich zieht, ist die Sache mE klar. Fraglich ist nur, was passiert, wenn der Bau vom Bauordnungsamt besichtigt wird.
Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Baustopp.
Der Baustopp kann dann durch einen neuen Antrag geheilt werden, in dem das ganze BV neu geprüft wird. Das ist nicht schön, aber geht. Letztlich wird es dann nur um Kosten gehen und dann ist es für Dich sehr hilfreich, wenn Du möglichst viel schriftlich in der Hand hast, aus dem hervorgeht, dass Du GU und AR mehrfach darauf hingewiesen hast, dass Du mit der ungenehmigten Versetzung des Hauses nicht einverstanden warst. Dann ist es ein Planungsfehler von GU/AR.
Anders stellt es sich dar, wenn irgendwo ein Plan auftaucht, der die Verschiebung beinhaltet und den Du (ggflls. auch stillschweigend resp. unwidersprochen) abgesegnet hast oder zumindest Kenntnis davon hattest.
Was mich noch ein bisschen stutzig macht, ist die Ausnahme bzgl. der Traufhöhe!? War diese Ausnahme an andere Randbedingungen geknüpft? zB das Zurückweichen von der Grenze um 5m!? Und wer hat überhaupt vorgeschlagen, das Haus zu verschieben? Kam die Idee von Dir oder vom AR/GU?
Wenn Deine Aussage stimmt, dass die Traufhöhe eine Ausnahme ist, stimmt schon mal die Aussage des AR/GU nicht, dass 100% nach Bebauungsplan gebaut wird.
Alles in allem hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Fach-Anwalt für Baurecht kontaktieren und beraten lassen
2. Abwarten, ob AR/GU das im Falle eines Baustopps hingebastelt kriegen und die Situation dann für Dich knallhart ausnutzen. Wenn Du hart bleibst und den Planungsfehler beweisen kannst, kannst Du beide im Falle eines Baustopps nach Belieben vor Dir hertreiben.
MfG
Dirk Grafe