S
Schloddi
Hallo Gemeinde
Laut bebauungsplan B unseres Grundstückes ist es nur erlaubt ein Walmdach oder ein satteldach mit 25 - 45 Grad Neigung zu bauen.
Traufhöhe 4,70 m
Wir hätten gerne etwas moderneres was sich leicht von der Masse abhebt.
Gehört ein sowas wie auf dem Foto unten definitiv zu einem Satteldach oder zu einem Pultdach ??
Danke
Viele Grüße
Laut bebauungsplan B unseres Grundstückes ist es nur erlaubt ein Walmdach oder ein satteldach mit 25 - 45 Grad Neigung zu bauen.
Traufhöhe 4,70 m
Wir hätten gerne etwas moderneres was sich leicht von der Masse abhebt.
Gehört ein sowas wie auf dem Foto unten definitiv zu einem Satteldach oder zu einem Pultdach ??
Danke
Viele Grüße