Ich denke mal, dass es auf den Bebauungsplan ankommt, ob Du an der Grundstücksgrenze überhaupt Fenster setzen darfst. Denn grundsätzlich ist es wegen der Brandschutzordnung untersagt. Es gibt allerdings immer wieder Stadtteile, zb Altstädte, wo das nicht verboten ist.
Allerdings kann man auch aus den Glasbausteinen schließen, die ja keine Fenster sind, sondern Steine, dass es eben nicht erlaubt ist.