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Many541
Ich überlege ein Haus zu kaufen. Allerdings wirken die Abstände des Hauptgebäudes zu den Grenzen recht knapp. Das Gebäude wurde nach dem Bau eingemessen. Kann ich davon ausgehen, dass die Grenzabstände bei der Einmessung verifiziert werden? (Bau mit Bauanzeige und anschließender Einmessung)
Wie verhält sich die Einmessung zum Grenzzeugnis? Wird dieses automatisch bei der Einmessung erstellt oder kann man es, auf Basis der Einmessung, also ohne erneute Vermessung eines beantragen? Wie kläre ich den Sachverhalt am einfachsten?
Wie verhält sich die Einmessung zum Grenzzeugnis? Wird dieses automatisch bei der Einmessung erstellt oder kann man es, auf Basis der Einmessung, also ohne erneute Vermessung eines beantragen? Wie kläre ich den Sachverhalt am einfachsten?