Grenzabstand zum Nachbargrundstück / Nachbarobjekt

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D

Dokholly

Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag, also seid bitte gnädig mit mir …

Wir befinden uns momentan in der Planung unseres Eigenheims. Das Grundstück befindet sich in einem bereits gewachsenen Wohngebiet mit Altbestand. Wir sind was die Breite des Grundstücks angeht mit 14,5m etwas limitiert. In NRW gelten Mindestabstände von drei Metern zum Nachbargrundstück. Da sich das Grundstück in einem gewachsenen Wohngebiet befindet, wurden bei den beiden benachbarten Gebäuden Grenzabstände von 2m bzw. 2,5m veranschlagt. Im heutigen Gespräch mit einem Fertighausbauer, wurden wir darauf hingewiesen, dass der Mindesabstand von 3m für uns nicht relevant sei. Nach deren Aussage müssen wir 1m bzw. 0,5m bei den Abständen addieren, sodass wir dann zu beiden NachbarGEBÄUDEN 6m einhalten. Ehrlich gesagt war ich etwas überrascht und erstaunt. Für mich war sonst immer nur der Abstand zur Grenze und nicht der Abstand der Gebäude relevant. Müssen wir wirklich derartige Abstände einhalten? Habt ihr vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Schon bereits vielen Dank für eure Unterstützung .
 
M

Myrna_Loy

Ich kenne die Bauordnung in NRW nicht, aber kann das mit den Brandschutzanforderungen zu tun haben? Hier bei uns gelten 5 m Mindestabstand aus Brandschutzgründen.
 
B

Benutzer200

In NRW gelten Mindestabstände von drei Metern zum Nachbargrundstück. Da sich das Grundstück in einem gewachsenen Wohngebiet befindet, wurden bei den beiden benachbarten Gebäuden Grenzabstände von 2m bzw. 2,5m veranschlagt. Im heutigen Gespräch mit einem Fertighausbauer, wurden wir darauf hingewiesen, dass der Mindesabstand von 3m für uns nicht relevant sei. Nach deren Aussage müssen wir 1m bzw. 0,5m bei den Abständen addieren, sodass wir dann zu beiden NachbarGEBÄUDEN 6m einhalten.
Verstehe ich nicht. Mach mal ne Zeichnung.
 
M

Müllerin

Also die Bestandsbauten haben sich nicht an die 3m gehalten, und ihr sollt jetzt den Abstand zu den Bauten und nicht zur Grenze einhalten und hättet somit viel weniger Hausbreite über.
Ich würde erst mal gucken ob das Grundstück eingetragene Baulasten hat. Bzw das solltest du ja wissen wenn ihrs gekauft habt.
Ansonsten kannst du ja schon mal in die Bauordnung von NRW gucken und du kannst auch beim zuständigen Bauamt nachfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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