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Chloe83
Guten Abend,
wir haben einen Nachbar neben und einen vor uns. Das Grundstück von dem Nachbar vor uns grenzt an einer Linie zu zwei Grundstücken (Nachbar A und uns).
Wie sieht das denn in diesem Fall mit dem zulässigen Höchstmaß der Grenzbebauung aus ? Es handelt sich um Rheinland-Pfalz. Hier dürfen an einer Grenze max. 12m und an allen Grenzen max. 18 m gebaut werden.
Darf der Nachbar vor uns jetzt an einer Grenze über die 12 m gehen, da dort zwei Grundstücke angrenzen?
Wenn der Nachbar vor uns nun an einer Seite mehr als 12 m Grenzbebauung betreiben will, benötigt er die Zustimmung nur von dem Nachbarn an dem die 12m stehen, oder von beiden, weil es sich um eine Grenzlinie handelt?
Schon einmal herzlichen Dank für Euer Feedback!
wir haben einen Nachbar neben und einen vor uns. Das Grundstück von dem Nachbar vor uns grenzt an einer Linie zu zwei Grundstücken (Nachbar A und uns).
Wie sieht das denn in diesem Fall mit dem zulässigen Höchstmaß der Grenzbebauung aus ? Es handelt sich um Rheinland-Pfalz. Hier dürfen an einer Grenze max. 12m und an allen Grenzen max. 18 m gebaut werden.
Darf der Nachbar vor uns jetzt an einer Grenze über die 12 m gehen, da dort zwei Grundstücke angrenzen?
Wenn der Nachbar vor uns nun an einer Seite mehr als 12 m Grenzbebauung betreiben will, benötigt er die Zustimmung nur von dem Nachbarn an dem die 12m stehen, oder von beiden, weil es sich um eine Grenzlinie handelt?
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