Nein, das ist damit nicht gemeint. 9 Meter erlaubte Grenzbebauung gilt insgesamt.ich verstehe das also richtig, dass 9m je Seite zulässig sind, also eine FG mit 9x6m in der Grundstücksecke (eine Seite 9m, andere Seite 6m Grenzbebauung) erlaubt sind? Passt ja...
Nein. Es gelten in vielen Landesverordnungen 15m GESAMT, aber davon maximal 9m zu EINER Grenze.Nein, das ist damit nicht gemeint. 9 Meter erlaubte Grenzbebauung gilt insgesamt.
In einer Ecke wären es 15 Meter
In Niedersachsen?Nein. Es gelten in vielen Landesverordnungen 15m GESAMT, aber davon maximal 9m zu EINER Grenze.
9m*6m geht also, ab dann braucht man idR Baulasten.
MfG
Dirk Grafe
Das ist afaik in den meisten Bundesländern so geregelt, allerdings gibt's auch in jeder Landesbauordnung gerade zu diesem Thema spezielle Abweichungen. Im Bebauungsplan können zB abweichende Festsetzungen formuliert sein.Zitat Niedersächsische Bauordnung 2012, §5 (8) Satz 2:
2 Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m [...]
3 Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Grundstücksteilung Grenzbebauung | 13 |
2 | Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht? | 20 |