Ich wohne seit 3 Jahren in einem Neubaugebiet. Mindestens jeder 2 hat hier falsch gebaut. Sei es eine nicht genehmigte 2 Garage, das Gartenhaus falsch platziert, zu viel Fläche versiegelt, Terrasse nicht wasserdurchlässig, usw.
Jedem Bauamtsmitarbeiter, jedem Architekten und jedem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist vollkommen klar, dass Praxis und Theorie voneinander abweichen. Die Frage ist letztlich, wie weit man es treibt bzw. was das für Konsequenzen nach sich zieht.
Nach dem Überfülg müsste nun jemand alle Bilder auswerten und bewerten (neben den gültigen Bebauungsplan mit sämtlichen Ausnahmegenehmigungen halten). Bei uns in der Gemeinde hat dafür keiner Zeit.
Auch Dein Katasteramt beschäftigt dafür Mitarbeiter - einfach mal glauben. Was dann irgendwann folgt ist eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung (s.o., ich sprach von Katasterabgleich!), damit die Katasterkarte aktualisiert wird. Eine automatische Verschneidung zwischen Kataster und Bauamt gibt es hier vor Ort aber nicht, d.h., wir messen täglich Gebäude ein, damit sie in der Karte auftauchen, ohne zu überprüfen, ob es dafür eine Baugenehmigung gibt. Das ist katastertechnisch nicht von Belang und lässt auch keinen Rückschluss auf die baurechtliche Genehmigungs(Fähigkeit) zu.
Das wird erst gemacht, wenn eine Beschwerde kommt. Daher kam mein Spruch "Wo kein Kläger da kein Richter".
Natürlich ist es nicht der korrekte Weg, was passiert schlimmstenfalls? Nachträglich die Baulast eintragen lassen oder den Schuppen verkleinere - beides keine "Untergangs" Optionen,...
Das ist Deine persönliche Meinung, die Dir selbstverständlich unbenommen zusteht und es gibt auch Menschen, die damit wunderbar zurecht kommen. Aber man kann diesen Weg in einem Forum wie diesem nicht als Gralsweg befürworten, weil ich aus meiner persönlichen Praxiserfahrung weiß, dass das auch zu weiteren Verstrickungen führen kann, die etwaige Bauherren viel Zeit und damit Geld kosten.
Wenn Du zB Deine Garage/Schuppen an der Grenze rückbaust um Dein (!) Grundstück baurechtlich zu bereinigen und zB Platz für einen Anbau zu schaffen, dann kann es durchaus passieren, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird, weil die Abstandsfläche Deines Anbaus in den Bereich ragt, wo der Nachbar für sein BV eine Baulast benötigen würde - die aber noch nicht existiert, weil eben nach dem Motto "wo kein Kläger ..." gebaut wurde.
So. Jetzt stehst Du also mit bezahltem Bauantrag (Architekt will schließlich seine Planung bezahlt haben) und Bankfinanzierung da, bekommst aber keine Baugenehmigung, weil Dein Nachbar sich einen feuchten Kehricht um Deinen Anbau schert, diesen womöglich gar zu verhindern versucht.
Das Bauamt setzt das dann zwangsweise durch: entweder den Rückbau oder eine zwangsweise Eintragung einer Baulast (wirklich allerletztes Mittel, das ist rechtlich so heikel, da ziehen alle Bauämter die Köpfe ein), die ggflls. so doof liegt, dass Dein Anbau nicht möglich ist und umgeplant werden muss.
Bis dazu ein Richter "Ja und Amen" sagt, ist Deine Finanzierungsanfrage locker dreimal abgelaufen - und das ist nur ein (!) einfaches (!) Szenario, was einen da so ereilen kann.
Wie gesagt, wir machen das hier täglich und beruflich und was aktuell in Freistellungsverfahren an Bockmist verzapft wird ist ein wunderbare Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für sämtliche öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (außerhalb von Bayern). Das ziehen wir alles gerade - wenn nicht morgen, dann eben in 10 oder 20 Jahren.
Günstiger ist allerdings langfristig betrachtet: Telefon in die Hand nehmen und wenigstens mal Architekt und/oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur befragen, wie groß die Katastrophe im Einzelfall werden kann. Wer sich die Zeit nicht nimmt, nimmt sich ein Risiko, dass Laien beim besten Willen nicht konsequent bis zu Ende überblicken (können).
Und das muss man hier im Forum zumindest so klarstellen.
MfG
Dirk Grafe