Grenzbebauung mit Garage / Bestandsschutz?

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H

hasa222

Hallo zusammen,

wir sind im Moment noch ganz am Anfang unserer Planungsphase in BaWü.
Auf unserem geplanten Baugrundstück befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude (ca. 120J alt) in stattlicher Größe (ca. 500qm GF / 10m Firsthöhe) das hierfür weichen soll.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht => §34
Das bestehende Gebäude ist teilweise auf die Grundstücksgrenze gebaut, was mit dem aktuell geltenden Baurecht nicht mehr vereinbar ist.
Bedingt durch die Aufteilung des Grundstücks, würden wir gerne eine möglichst große Garage wieder auf die Grundstücksgrenze setzen um im Norden keine Fläche zu verschenken.
Durch die Landesbauordnung werden Max. 9m an einer Grenze und 15m gesamt bei Einhaltung der Wandfläche, etc. vorgeschrieben.

Der bestehende Bau befindet sich allerdings schon ca. 12m auf der Grenze und ich bin mir sicher, dass der Nachbar keine Einwände hätte, wenn wir unsere Garage gleich auf die Grenze bauen würden!
grenzbebauung-mit-garage-bestandsschutz-123730-1.JPG

Gibt es hier Möglichkeiten, die Grenzbebauung aufzuweiten bzw. wie viel des Altbestandes muss bestehen bleiben damit in diesem Fall der Besstandsschutz gilt?

Danke für eure Hilfe!

Gruß,
Simon
 
E

Escroda

Hallo Simon,

der Bestandsschutz erlischt schon durch die Umnutzung von landwirtschaftlichem Gebäude in Garage, es sei denn, du hast einen sehr großzügigen Sachbearbeiter bei der Genehmigungsbehörde. Du kannst aber deinen Nachbarn fragen, ob er eine Abstandsflächenbaulast auf sein Grundstück übernimmt.
 
A

alter0029

Hallo Simon, bevor hier lange spekuliert wird, würde ich an deiner Stelle bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen. Aus unserer Erfahrung weiß ich, dass die Garage ein untergeordnetes Bauwerk ist und direkt an der Grundstücksgrenze stehen darf. Voraussetzung ist, dass eine Wand komplett eben an dieser Grenze steht. Sollte es z.B. aber nur eine Ecke sein, musst du 50 cm Abstand einhalten. Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, gilt natürlich ein anderer Abstand. Wenn ich nicht irre, sind das dann mindestens 3 Meter. Wenn die Angrenzer einverstanden sind, könnte die Gemeinde (so ist das jedenfalls bei uns) ein Auge zudrücken und auch ihrerseits ihr Einverständnis geben, falls ein geringerer Abstand gewünscht ist. Maßgeblich ist aber auf jeden Fall die Entscheidung des Baurechtsamtes. Dort kannst du natürlich auch gleich anfragen.
Gruß von Wolfgang
 
D

DG

Hallo Simon,

es gibt Möglichkeiten, aber das kann man ohne Pläne und Architekten hier kaum abschließend klären. Zumindest müsste man mal das komplette neue BV auf dem Gesamtgrundstück incl. der Nachbarbebauung sehen, dann kann man evtl. mehr dazu sagen.

Mit Baulasten kann man allerdings wie schon erwähnt arbeiten und damit auch sehr viele Dinge heilen - wenn der Baulastgeber (idR Nachbar) mitspielt.

MfG
Dirk Grafe
 
H

hasa222

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Es ist ja schon mal positiv, dass es durchaus Möglichkeiten geben könnte, die betreffenden Paragraphen aus der Landesbauordnung ein wenig zu dehnen.
Zusammenfassend könnte man dann ja sagen:
Sollten sich alle Beteiligten "normal" verhalten, kann durchaus mehr als 9 bzw. 15m auf die Grenze gebaut werden. Ggf. müssen dann Baulasten aufs Nachbargrundstück übernommen werden.
In der aktuellen Grenzbebauung von 11,5m wird das wahrscheinlich bereits so sein?
Wenn sich dann auf dem Bauamt niemand zusätzlich "profilieren" will, hat der Nachbar sicherlich nichts dagegen wenn sich das Grenzobjekt von ehemals 10m Höhe auf 3m verkleinert.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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