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hasa222
Hallo zusammen,
wir sind im Moment noch ganz am Anfang unserer Planungsphase in BaWü.
Auf unserem geplanten Baugrundstück befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude (ca. 120J alt) in stattlicher Größe (ca. 500qm GF / 10m Firsthöhe) das hierfür weichen soll.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht => §34
Das bestehende Gebäude ist teilweise auf die Grundstücksgrenze gebaut, was mit dem aktuell geltenden Baurecht nicht mehr vereinbar ist.
Bedingt durch die Aufteilung des Grundstücks, würden wir gerne eine möglichst große Garage wieder auf die Grundstücksgrenze setzen um im Norden keine Fläche zu verschenken.
Durch die Landesbauordnung werden Max. 9m an einer Grenze und 15m gesamt bei Einhaltung der Wandfläche, etc. vorgeschrieben.
Der bestehende Bau befindet sich allerdings schon ca. 12m auf der Grenze und ich bin mir sicher, dass der Nachbar keine Einwände hätte, wenn wir unsere Garage gleich auf die Grenze bauen würden!
Gibt es hier Möglichkeiten, die Grenzbebauung aufzuweiten bzw. wie viel des Altbestandes muss bestehen bleiben damit in diesem Fall der Besstandsschutz gilt?
Danke für eure Hilfe!
Gruß,
Simon
wir sind im Moment noch ganz am Anfang unserer Planungsphase in BaWü.
Auf unserem geplanten Baugrundstück befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude (ca. 120J alt) in stattlicher Größe (ca. 500qm GF / 10m Firsthöhe) das hierfür weichen soll.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht => §34
Das bestehende Gebäude ist teilweise auf die Grundstücksgrenze gebaut, was mit dem aktuell geltenden Baurecht nicht mehr vereinbar ist.
Bedingt durch die Aufteilung des Grundstücks, würden wir gerne eine möglichst große Garage wieder auf die Grundstücksgrenze setzen um im Norden keine Fläche zu verschenken.
Durch die Landesbauordnung werden Max. 9m an einer Grenze und 15m gesamt bei Einhaltung der Wandfläche, etc. vorgeschrieben.
Der bestehende Bau befindet sich allerdings schon ca. 12m auf der Grenze und ich bin mir sicher, dass der Nachbar keine Einwände hätte, wenn wir unsere Garage gleich auf die Grenze bauen würden!
Gibt es hier Möglichkeiten, die Grenzbebauung aufzuweiten bzw. wie viel des Altbestandes muss bestehen bleiben damit in diesem Fall der Besstandsschutz gilt?
Danke für eure Hilfe!
Gruß,
Simon