H
Hecki2016
Hallo miteinander,
Folgende Situation: Wir bauen in eine Baulücke eines gewachsenen Baugebietes. Im Prinzip haben wir genau einen Nachbarn der uns tangiert. Denn dieser hat seine Garage auf der Grundstücksgrenze stehen und das schon seit 10 Jahren. Nun wollen wir ebenfalls ein Carport auf ebendiese Grundstücksgrenze stellen. Aufgrund der vorliegenden leichten Hanglage, liegt uns Grundstück ein gutes Stück tiefer. Nachbar hat leider nur eine Bodenplatte mit einer Stärke von 15 cm, damit diese nicht freiliegt hat er damals einen eindeutig künstlich angelegten Erdhügel von unserem Grundstück aus bis zur Sohle rangeschoben. Dieser Hügel entspricht nicht dem natürlichen Verlauf des Grundstücks!!! Des weiteren hat er angrenzend an seine Garage L Steine zur Befestigung seines Grundstückes angelegt. Diese liegen in Magerbeton, der auf die komplette Länge der Anlage auch zu 40-50cm in unser Grundstück ragt.
Was kann ich hier tun, rechtlich aber auch technisch? Um unser Vorhaben auf unserem Grundstück zu realisieren, müssten wir den angelegten Erdhügel entfernen und einen Teil des Magerbetons wegnehmen (sonst können wir das gemauerte Carport samt Geräteschuppen nicht auf die Grenze stellen. Müssen wir die Bodenplatte des Nachbarn unterfangen, auch wenn der Hügel eindeutig angelegt ist? Wie sieht es mit der Standsicherheit der Winkelsteine aus. Was würde ein solches unterfangen kosten? Muss ich tatsächlich auf die Gestaltungsfreiheit meines Grundstückes verzichten.
Vielen Dank für die Hilfe und Beiträge
Folgende Situation: Wir bauen in eine Baulücke eines gewachsenen Baugebietes. Im Prinzip haben wir genau einen Nachbarn der uns tangiert. Denn dieser hat seine Garage auf der Grundstücksgrenze stehen und das schon seit 10 Jahren. Nun wollen wir ebenfalls ein Carport auf ebendiese Grundstücksgrenze stellen. Aufgrund der vorliegenden leichten Hanglage, liegt uns Grundstück ein gutes Stück tiefer. Nachbar hat leider nur eine Bodenplatte mit einer Stärke von 15 cm, damit diese nicht freiliegt hat er damals einen eindeutig künstlich angelegten Erdhügel von unserem Grundstück aus bis zur Sohle rangeschoben. Dieser Hügel entspricht nicht dem natürlichen Verlauf des Grundstücks!!! Des weiteren hat er angrenzend an seine Garage L Steine zur Befestigung seines Grundstückes angelegt. Diese liegen in Magerbeton, der auf die komplette Länge der Anlage auch zu 40-50cm in unser Grundstück ragt.
Was kann ich hier tun, rechtlich aber auch technisch? Um unser Vorhaben auf unserem Grundstück zu realisieren, müssten wir den angelegten Erdhügel entfernen und einen Teil des Magerbetons wegnehmen (sonst können wir das gemauerte Carport samt Geräteschuppen nicht auf die Grenze stellen. Müssen wir die Bodenplatte des Nachbarn unterfangen, auch wenn der Hügel eindeutig angelegt ist? Wie sieht es mit der Standsicherheit der Winkelsteine aus. Was würde ein solches unterfangen kosten? Muss ich tatsächlich auf die Gestaltungsfreiheit meines Grundstückes verzichten.
Vielen Dank für die Hilfe und Beiträge