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onkelchen2k
Hallo zusammen,
baurechtliche Frage:
An der Grenze unseres leichten Hanggrundstücks haben wir auf Straßenniveau angeschüttet, wie unser Nachbar auch. Hierfür benötigten wir eine Baugenehmigung, da die Anschüttung an der Grenze mehr als 1m über ursprünglichem Geländeniveau beträgt.
Wir möchten in absehbarer Zukunft (2-3 Jahre) auf diese Anschüttung eine Fertiggarage platzieren, der Nachbar hat an seiner aufgeschütteten Grenzzseite bereits jetzt eine Garage gebaut.
Frage: Brauchen wir für unsere Garage auf unserer Anschüttung dann eine erneute Baugenehmigung, da ja das ursprüngliche Geländeniveau abermals überschritten wird oder ist dies dann im Rahmen der Grenzbebauung genehmigungsfrei möglich, da die bereits vorhandene Anschüttung den "neuen Ausgangswert" darstellt?
Annahme: Die Maße unserer Garage sind im Rahmen der Grenzbebauungsrichtlinien.
Hoffe, es ist verständlich. ;)
LG
Thomas
baurechtliche Frage:
An der Grenze unseres leichten Hanggrundstücks haben wir auf Straßenniveau angeschüttet, wie unser Nachbar auch. Hierfür benötigten wir eine Baugenehmigung, da die Anschüttung an der Grenze mehr als 1m über ursprünglichem Geländeniveau beträgt.
Wir möchten in absehbarer Zukunft (2-3 Jahre) auf diese Anschüttung eine Fertiggarage platzieren, der Nachbar hat an seiner aufgeschütteten Grenzzseite bereits jetzt eine Garage gebaut.
Frage: Brauchen wir für unsere Garage auf unserer Anschüttung dann eine erneute Baugenehmigung, da ja das ursprüngliche Geländeniveau abermals überschritten wird oder ist dies dann im Rahmen der Grenzbebauung genehmigungsfrei möglich, da die bereits vorhandene Anschüttung den "neuen Ausgangswert" darstellt?
Annahme: Die Maße unserer Garage sind im Rahmen der Grenzbebauungsrichtlinien.
Hoffe, es ist verständlich. ;)
LG
Thomas