Grenze: Erst Anschütten, später Garage = Erneute Baugenehmigung?

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O

onkelchen2k

Hallo zusammen,

baurechtliche Frage:

An der Grenze unseres leichten Hanggrundstücks haben wir auf Straßenniveau angeschüttet, wie unser Nachbar auch. Hierfür benötigten wir eine Baugenehmigung, da die Anschüttung an der Grenze mehr als 1m über ursprünglichem Geländeniveau beträgt.

Wir möchten in absehbarer Zukunft (2-3 Jahre) auf diese Anschüttung eine Fertiggarage platzieren, der Nachbar hat an seiner aufgeschütteten Grenzzseite bereits jetzt eine Garage gebaut.

Frage: Brauchen wir für unsere Garage auf unserer Anschüttung dann eine erneute Baugenehmigung, da ja das ursprüngliche Geländeniveau abermals überschritten wird oder ist dies dann im Rahmen der Grenzbebauung genehmigungsfrei möglich, da die bereits vorhandene Anschüttung den "neuen Ausgangswert" darstellt?

Annahme: Die Maße unserer Garage sind im Rahmen der Grenzbebauungsrichtlinien.


Hoffe, es ist verständlich. ;)

LG
Thomas
 
E

Escroda

Wenn die Anschüttung wie genehmigt hergestellt wurde, stellt sie jetzt das ursprüngliche Geländeniveau dar, von dem die abstandsflächenrelevanten 3m Wandhöhe gemessen werden.
Da eine Garage in Hessen zwar genehmigungsfrei ist, die Errichtung aber durch Einreichen der Bauvorlagen bei der Gemeinde angezeigt werden muss, bist Du ja auf der sicheren Seite. Falls die Gemeinde das anders sieht, kann sie ja ein genehmigungsverfahren verlangen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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