V
Voki1
Hier ist fraglich, wie das im Kaufvertrag geregelt ist. Du schreibst, dass Ihr schon bezahlt habt. Wenn das so ist und direkt an den Verkäufer gegangen ist, dann unterstelle ich, dass auch die "Übergabe" des Grundstückes schon erfolgt sein dürfte. Wann die Übergabe ist, das steht auch im Kaufvertrag. Ist diese erfolgt, so seid Ihr "unmittelbare Besitzer" und könnte das Grundstück uneingeschränkt nutzen.
Das schöne an diesen Kaufverträgen ist ja, dass der Verkäufer sich das gerade nicht mehr anders überlegen kann.
Ihr könnte m.E. also mit den Maßnahmen beginnen und müsst nicht auf die Eigentümerstellung im Grundbuch warten.
Es kommt alles auf den Kaufvertrag an.
Das schöne an diesen Kaufverträgen ist ja, dass der Verkäufer sich das gerade nicht mehr anders überlegen kann.
Ihr könnte m.E. also mit den Maßnahmen beginnen und müsst nicht auf die Eigentümerstellung im Grundbuch warten.
Es kommt alles auf den Kaufvertrag an.