Grundbucheintrag - mein Grundstück und unser Haus

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Y

ypg

In einer Beziehung kann man nicht alles aufrechnen... aber natürlich sollte einiges für den Worstcase geregelt sein.

Man kann auch vieles in einem Vertrag regeln, zB Auszahlungen und Vorkaufsrechte, wenn der eine weitaus mehr Geld mit eingebracht hat. Geregelte Abtragszahlungen sind meist mietähnlich und können in den ersten (wenigen) Jahren ausser Acht gelassen werden. Später sollte man das Eigenkapital und die Tilgung mit berücksichtigen.

Grundsätzlich sollten aber gleichgestellt beide Partner im Grundbuch stehen. nicht selten kann es im Streit zu unfairen Situationen kommen, denn: was sich liebt, kann sich auch schnell hassen lernen
 
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