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nordanney
Ganz so einfach ist das nicht...Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären. Das gilt zumindest für den 1 Abzug. der 2. Teil ist noch nicht fällig.
Auch nicht so einfach. 2. Teil ist noch nicht fällig, warum sollte die Bank dann Löschungsbewilligung erteilen? Wird ein juristisches Tauziehen.2. Teil ist noch nicht fällig. Da die Bank aber die Voraussetzung für die Fälligkeit nicht mehr erfüllen kann , sind sie praktisch auch verjährt. Laienmeinung!
Tipp: Gang zum Anwalt. Leider holt Dich der damals ersparte Teilkaufpreis heute finanziell zumindest ein wenig wieder ein.