Grunddienstbarkeit Wegerecht - was genau kann man festlegen?

4,80 Stern(e) 5 Votes
W

wobbbel

Hallo zusammen,

ich besitze ein Grundstück, dass ringsrum von anderen Grundstücken umgeben ist. Nur vorne, an einer Seite hat es Zugang zu öffentlichen Wegen. Nun will ich von dieser Fläche den vorderen Teil verkaufen. Also hätte das verbleibende Stück keinen Anschluss mehr an öffentliche Wege oder ähnliches.

Ich habe gelesen, dass man verschiedene Grunddienstbarkeiten eintragen lassen kann. Also zB. ein Fahr- und Wegerecht.
Viele Artikel beziehen sich auf schon existierende Wege. In meine Fall müsste ein Weg aber erst eingerichtet werden.
(siehe Skizze im Anhang).

Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist die Frage, ob man beim Verkauf des vorderen Teils zb. durch Eintragung ins Grundbuch (oder in den Kaufvertrag?) auch die folgenden Dinge festlegen kann:

- wo genau verläuft der Weg?
- welche Breite hat der Weg? (Dimensionierung des Weges so, dass das verbleibende (hinterliegende) Grundstück in Zukunft noch mit Wohnbebauung versehen werden kann (Rettungszufahrten etc.))
- welche Beschaffenheit muss der Weg haben? Kann ich den Käufer verpflichten dort eine asphaltierte Straße zu bauen? Oder muss ich, wenn es es doof läuft, mit meinem Auto über eine Wiese holpern?

Für eure Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße!
 

Anhänge

O

Osnabruecker

Deine 3 genannten Punkte sind durchaus üblich. Bei uns z.B. im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Was in deiner Liste fehlt:

Leitungsrecht
Kosten Herstellung (fair wäre z.b. das du die Kosten des Asphalts trägst wenn du dies so willst)
Unterhalt und Betrieb (Schneeräumen)
 
Tolentino

Tolentino

Klar geht alles.
Wird im notariellen Kaufvertrag und im Grundbuch für zivilrechtliche Belange eingetragen und im Baulastenverzeichnis für öffentlich rechtliche Belange.
Bsp. Formulierung kann ich später aussuchen, bin noch unterwegs. Aber eigtl weiß der Notar Bescheid.
 
Tolentino

Tolentino

Also so war das bei uns und dann war da eben noch ne Skizze mit nem Groben Lageplan und den neu zu vermessenden Grundstücken sowie dem GFL-Streifen als Anlage.

grunddienstbarkeit-wegerecht-was-genau-kann-man-festlegen-620835-1.jpg

grunddienstbarkeit-wegerecht-was-genau-kann-man-festlegen-620835-2.jpg
 
W

wobbbel

Hallo Tolentino,
ganz herzlichen Dank für deine Nachricht und den Vertragstext. Das ist sehr hilfreich!
Wahrscheinlich ist es keine schlechte Idee, den Vertragsentwurf, wenn er erstellt wurde, von einem Anwalt prüfen zu lassen, damit man auch kein Detail vergisst oder??

Danke nochmal und Grüße!
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42232 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grunddienstbarkeit Wegerecht - was genau kann man festlegen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kaufvertrag Grundstück - Kontamination 31
2"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
3Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland 29
4Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht 27
5Alte Grunddienstbarkeit im Grundbuch 13
6Grundstück privat abbezahlen? 26
72 Brüder Hausbau, wie vorgehen (teilen, vermessen, grundbuch etc.)? 21
8Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau 41
9Wie sieht es aus bei einen geschenkten Grundstück mit dem Hausbau 11
10Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht? 23
11Entscheidung Grundstückskauf, geologisches Gutachten, Druck mit Kaufvertrag / Prüfung 20
12Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat 12
13Erst das Grundstück kaufen, dann in Ruhe planen und bauen...? 11
14Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten 18
15Grundstück vorab kaufen mit Vorschuss der Familie 13
16Neubau mit vorhandenem Grundstück 12
17Fragen zu möglichem Grundstück! 37
18Zeitversetzte Grundstück- & Einfamilienhaus-Finanzierung 17
19Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
20Machbarkeit Einfamilienhaus+Grundstück 550k-600k NRW 75

Oben