Nordlys
Nein, keine Grunderwerbsteuer auf alles.
Die Konstruktion ist: A verkauft an B ein Grundstück. A behält das Teil daneben. A will Doppelhaushälfte auf seinem Teil bauen. Dazu hat er sich für GU Z entschieden. A verlangt nun von B: Wenn Du von mir kaufst, musst Du dich verpflichten, mit mir DH zu bauen, und zwar mit Z, da das sonst nicht geht, ich hab Z schon ausgesucht. Machst Du das, dann kommen wir ins Geschäft.
Das ist m.E. kein Koppelgeschäft, wo Grundstück und Haus im Package durch Z verkauft werden. Aber man könnte die Verpflichtung, mit Z zu bauen auch privatrechtlich ausserhalb des Notarvertrages regeln un die Hunde gar nicht erst zu wecken.
K.
Die Konstruktion ist: A verkauft an B ein Grundstück. A behält das Teil daneben. A will Doppelhaushälfte auf seinem Teil bauen. Dazu hat er sich für GU Z entschieden. A verlangt nun von B: Wenn Du von mir kaufst, musst Du dich verpflichten, mit mir DH zu bauen, und zwar mit Z, da das sonst nicht geht, ich hab Z schon ausgesucht. Machst Du das, dann kommen wir ins Geschäft.
Das ist m.E. kein Koppelgeschäft, wo Grundstück und Haus im Package durch Z verkauft werden. Aber man könnte die Verpflichtung, mit Z zu bauen auch privatrechtlich ausserhalb des Notarvertrages regeln un die Hunde gar nicht erst zu wecken.
K.