Vielen Dank für eure bisherigen Einschätzungen.
Wie die Grundflächenzahl auf den jeweiligen Grundstücken eingehalten werden kann, wird gerade überlegt. Klar ist, dass es eine enge Kiste wird. Um das besser einschätzen zu können, wäre es gut zu wissen, wie sich das hier mit 2 Flurstücken verhält.
Dabei ist weniger meine Sorge, dass man sich beim Haus-Flurstück nicht beim Zufahrts-Flurstück bedienen kann, sondern mehr die Sorge, wie ob man die Grundflächenzahl beim Zufahrts-Grundstück überhaupt einhalten kann.
Denn wenn ein Flurstück im Grunde zu 100% für Zufahrt (in Kombination mit dem Fußweg zu den Haustüren) genutzt wird und sich dann an eine Grundflächenzahl halten muss, wie kann das funktionieren? Und wenn sich die Zufahrt dann z.B. noch bei der Grundflächenzahl vom Haus bedienen muss, wird es aber wirklich eng.
Standort ist übrigens Hamburg und es gilt §34 Baugesetzbuch. Ob hier mit Fahrspuren oder versickerungsfähigem Material argumentiert werden kann, muss ich noch rausfinden.