Grundflächenzahl richtig berechnen

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TinaPankraz

Hallo,

ich habe einmal unseren Bebauungsplan mit eingefügt.
Hier ist noch der Text aus dem Bebauungsplan:

2.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl), die Geschossflächenzahl
(Geschossflächenzahl), durch die Zahl der Vollgeschosse und die Traufhöhe festgesetzt.
Für das Wohngebiet wird unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung und des Erfordernisses
der Ortsrandgestaltung sowie zur Minimierung der Anteile an versiegelten Flächen eine Grundflächenzahl von
0,3 und eine Geschossflächenzahl von Max. 0,6 festgesetzt.
Die Bezugsfläche für die Errechnung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl südlich der
Erschließungsstraße wird, da die bereits vermessenen Grundstücke eine Tiefe von über 40 m haben,
mit einer Strichpunktlinie definiert. Hierdurch soll eine bauliche Massierung am Ortsrand vermieden
und zugleich auch eine Beitragsgerechtigkeit für alle Anlieger erreicht werden.
Entlang der Westgrenze wird sowohl nördlich als auch südlich der Erschließungsstraße ein Streifen
von 5,00 m aus der Bruttobaufläche herausgenommen.

Auch die Festlegung, dass bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl ausgebaute Dach- und
Kellergeschosse mit berücksichtigt werden sollen, dient dazu, dass eine dem dörflichen Ortsrand
angepasste Bebauung erfolgt.


Uns gehört das Grundstück 56-1 unten links in der Ecke.

Meine Frage um die Grundflächenzahl zu ermitteln muss ich doch von der Grundstücksfläche westlich nur die 5 m herausrechnen oder müssen wir auch noch zusätzlich unten die 10 m herausrechnen?

Unser Architekt ist der Meinung das wir beides herausrechnen müssen. Laut Bebauungsplan sind es aber doch nur die 5 m westlich vom Grundstück. Oder??
 

Anhänge

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TinaPankraz

@RobsonMKK
Die untere dick gestrichelte Linie ist die Grundstücksgrenze. Die blau gestrichelte Linie ist das Baufenster.
Die dazwischen liegende gepunktete Linie grenzt die 10 m für die Begrünung ab.
Daher ist unser Architekt der Meinung das es sich hier um eine Grünfläche handelt. Von dieser wird aber nichts in der Textfestsetzung erwähnt. Nur von dem 5 m Grünstreifen westlich des Grundstücks.
 
D

DG

Hallo Tina,

Dein Architekt hat vermutlich Recht, auch wenn sich da zwei Aussagen auf den ersten Blick widersprechen:

Die Bezugsfläche für die Errechnung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl südlich der
Erschließungsstraße wird, da die bereits vermessenen Grundstücke eine Tiefe von über 40 m haben,
mit einer Strichpunktlinie definiert.
Die zusätzliche Aussage über die 5m westlich kann als ergänzende Aussage gewertet werden bzw. erklärt, dass der südliche (womöglich auch nördliche und damit der Standardwert des B-Plans) Abstand von 10m zur Westgrenze auf 5m verringert wurde.

Andererseits habt Ihr eine ungefähre Grundstücksgröße von 550m² ohne die Grünflächen, ergo dürftet Ihr ~165m² Grundfläche bebauen. Da stellt sich dann doch die Frage, was Ihr für einen Trümmer errichten wollt, dass Ihr damit nicht hinkommt?

MfG
Dirk Grafe
 
T

TinaPankraz

@Dirk Grafe
Vielen Dank für deine Antwort.
Ein Trümmer soll es eigentlich nicht werden. Wir haben nur das Problem mit der Traufhöhe. Mit der vorgeschriebenen Traufhöhe erreichen wir oben in den Schlafräumen leider nicht die vorgeschriebenen 2,20 m Deckenhöhe. Daher bleibt nur die Möglichkeit das Haus zu vergrößern oder eine steilere Dachneigung zu wählen. Dies sieht optisch bei einem Pultdach aber sehr bescheiden aus.

Wir haben einige Lufträume, eine Sauna, eine Doppelgarage von 7,5 x 6,5 m insgesamt 4 Schlafräume und 2 Badezimmer. Dafür brauchen wir leider einiges an Platz ^^
 
Y

ypg

Ich mag ja Lufträume
Aber mehrere zu planen, das ist ja das gleiche, als wenn jemand too much an Goldschmuck trägt :/
Wenn man dann auch noch merkt, dass der Raum für Wohnfläche gebraucht wird, dann sollte man nahezu 99% dieser Lufträume streichen.


Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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