Hallo McEgg,
das kommt darauf an, von wann der Bebauungsplan ist. Er sieht aber so aus, als wäre er jünger als 26 Jahre, so dass das von Bauexperte gepostete Formular passt. Bei strenger Anwendung der Baunutzungsverordnung wird es mit deiner Terrasse eng, da diese voll mitgerechnet werden muss. Wenn deine Planung vom 8.2. noch aktuell ist, mache ich mal folgende Rechnung auf:
540qm*0,3=162qm überbaubare Fläche
Haus 10m*11m=110qm
Garage 6m*6m= 36qm
bleiben für die Terrasse 162qm-110qm-36qm=16qm
In der Praxis wird oft die Terrasse wie Garage und Zufahrten in die sogenannte GRZII eingerechnet. Durch diese Flächen darf die Max. Grundflächenzahl um 50% überschritten werden. Wenn Du dein Baufenster voll ausnutzt, ergäbe sich:
Terrasse 10m*4m=40qm
Garagenzufahrt 5m*6m=30qm
Zuwegung Haus 2m*3m=6qm
(110+36+40+30+6)/540=0,41 < 0,45=0,3+0,5*0,3
Würde also passen, wenn man die Terrasse als Nebenanlage betrachtet.