Im Bebauungsplan stehen viele dort geregelte Dinge, auch in der textlichen Fassung. Alle sind beachtlich, die "Kernpunkte" für die Mitdenker hier stehen jedoch in der Zeichnung und dort in der Nutzungsschablone:
Die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) ist eine Dezimalzahl, die vereinfacht (!) gesagt die Fläche der Bodenplatte ausrechenbar macht, z.B. 635 qm mal Grundflächenzahl 0,2 ergäben 127 qm Grundfläche.
Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) ist ebenso aufgebaut und besagt die maximale (im Volksmund) "Wohnfläche" vereinfacht (!) gesagt ohne Keller, z.B. 635 qm mal Geschossflächenzahl 0,3 ergäben 190 qm Geschossfläche, wobei das Jahr des Inkrafttretens des Bebauungsplanes dafür maßgeblich ist, nach welcher Norm dieser Wert zu ermitteln ist.
Beide Zahlen scheren sich nicht im geringsten darum, welche Berechnungsmethoden der Bauunternehmer für seine Preisangaben heranzieht !
Außer vermutlich einem "o" für "offene Bauweise" (im Volksmund Pi mal Daumen = Einzel- und Doppelhäuser oder kurze Häuserreihen) steht da wohl noch eine "I" (römische Eins) = nur ein Vollgeschoss aka "Anderthalbgeschösser" oder eine "II" die ohne Kringel maximal zwei und mit Kringel zwingend zwei Geschosse bedeutet; sowie die Dachform (SD / WD / PD / FD usw.) und die Dachneigung - ED in ein Dreieck gemalt bedeutet hingegen nichts das Dach betreffend, sondern die Bauweise Einzel- oder Doppelhäuser.
Sonst gibt es im Plan noch blaue Linien (Baugrenzen - da darf man anstoßen) und rote Linien (Baulinien, da muß man anstoßen).
Damit wäre das Kapitel "laienverständliche Angaben" auch schon in etwa abgeschlossen - der "Rest" braucht fortgeschrittene Interpreten - aber im Kern kennt man damit schon´mal den Rahmen Möglichkeiten.
Weiterhin wichtig wären noch Höhenpunkte oder -Linien: Laien verschätzen sich optisch gnadenlos, was die Ebenheit von Grundstücken anbelangt.