Wie Rechtecke aussehen, darin braucht hier wohl niemand Nachhilfe. Ein sinnvoller Lageplan zeigt unbedingt auch Umgebung, also keinen Bildausschnitt nur eng um den Zaun. In der Regel findest Du den Katasterauszug im jeweiligen Landesgeoportal im Internet.
Ich denke, nein. Der Gemeinde mag wohl frei stehen, auch in einem §34-Gebiet eine faktische Baulinie vorzusehen, die läge ja auch in ihrer Regelungskompetenz für einen Bebauungsplan. Für Garagen und Carports schreibt aber häufig die Landesbauordnung vor, daß zur Vermeidung von Staus, wegen des Sichtfeldes der anderen Verkehrsteilnehmer usw. ein Abstand einzuhalten ist. Den Stau wegen des Öffnens des Garagentores würde man auch allein mit einem elektrischen Torantrieb vermeiden können - jedoch aus Sicherheitsgründen ginge hier mit einem Anbau an die Grundstücksgrenze auch einher, ein Sektional- oder Kipptor wählen zu müssen, da ein Schwingtor praktisch ausgeschlossen wäre. Man glaubt garnicht, an was kleine Dorfverwaltungen so alles nicht denken.