S
Schlaumeier86
Hallo Zusammen,
wir interessieren und für den Kauf einer Bestandsimmobilie, ein Haus bj 2021 eines Namenhaften Fertighaus-Herstellers.
Wir sind in fen Verhandlungen recht weit, Preis wurde sogar schon abgestimmt.
Nun sehen wir Unstimmigkeiten bei Wohnfläche.
Auf Papier:
Flyer des Herstellers: 134m2 Grundfläche;
Kaufexposee: ca.130m2;
Grundriss: enthält beim Dachgeschoss (mit Schrägen) für jeden Raum 2 Angaben der m2. Ich nehme an Grundfläche und unter Berücksichtigung der Dachschrägen die (kleinere) Angabe der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung WoFIV.
Wohnflächenberechnung nach WoFIV für jeden Raum und insgesamt. Die m2 Angaben decken sich mit den kleineren Angaben im Grundriss.
Soweit so gut. Aber:
1. im Grundriss ist angegeben, Kniestock 1,5m, Dachneigung 38 Grad.
2. Faktisch ist der Kniestock 1m. Man meinte - Sorry, Architekt hat vergessen zu ändern wo die Baugenehmigung nur 1m Kniestock bzw. entsprechende Dachneigung hergab. OK, soweit so gut. Wir sind an der Immobilie interessiert, wir haben ja zuerst besichtigt, fanden es OK - und erst dann die Papiere gesehen.
3. selber vorort gemessen, wollten sehen beim welchen Abstand zum Kniestock die Dachschräge 2m Höhe erreicht. Ergebnis - bei einem Abstand von 1.6m. Kniestock ist dabei durch Dämmung, Bodenbelag etc faktisch nur 90cm, btw.
4. Zuhause dann gerechnet am Beispiel eines Raums mit Grundfläche 4x3,7m =14,8 m2. Kommt raus, mit Dachneigung von. ca. 32Grad nur (gerechnet, leider nicht gemessen), und Berechnung nach WoFIV, wo ja unter 1m Kniestock nichts zählt, 1-2m zu 50% - wir kommen auf nur ca. 11,6m2 Wohnfläche, statt angegebener 13,27m2, somit über 7% Differenz. So nen großen Messfehler mit dem Messstock haben wir kaum gemacht.
Frage: sind Gebäudeenergiegesetz unsere Berechnungen falsch, oder das Ganze sollte genauer angeschaut werden Gebäudeenergiegesetz. neue Wohnflächenberechnung gefordert werden?
Danke
wir interessieren und für den Kauf einer Bestandsimmobilie, ein Haus bj 2021 eines Namenhaften Fertighaus-Herstellers.
Wir sind in fen Verhandlungen recht weit, Preis wurde sogar schon abgestimmt.
Nun sehen wir Unstimmigkeiten bei Wohnfläche.
Auf Papier:
Flyer des Herstellers: 134m2 Grundfläche;
Kaufexposee: ca.130m2;
Grundriss: enthält beim Dachgeschoss (mit Schrägen) für jeden Raum 2 Angaben der m2. Ich nehme an Grundfläche und unter Berücksichtigung der Dachschrägen die (kleinere) Angabe der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung WoFIV.
Wohnflächenberechnung nach WoFIV für jeden Raum und insgesamt. Die m2 Angaben decken sich mit den kleineren Angaben im Grundriss.
Soweit so gut. Aber:
1. im Grundriss ist angegeben, Kniestock 1,5m, Dachneigung 38 Grad.
2. Faktisch ist der Kniestock 1m. Man meinte - Sorry, Architekt hat vergessen zu ändern wo die Baugenehmigung nur 1m Kniestock bzw. entsprechende Dachneigung hergab. OK, soweit so gut. Wir sind an der Immobilie interessiert, wir haben ja zuerst besichtigt, fanden es OK - und erst dann die Papiere gesehen.
3. selber vorort gemessen, wollten sehen beim welchen Abstand zum Kniestock die Dachschräge 2m Höhe erreicht. Ergebnis - bei einem Abstand von 1.6m. Kniestock ist dabei durch Dämmung, Bodenbelag etc faktisch nur 90cm, btw.
4. Zuhause dann gerechnet am Beispiel eines Raums mit Grundfläche 4x3,7m =14,8 m2. Kommt raus, mit Dachneigung von. ca. 32Grad nur (gerechnet, leider nicht gemessen), und Berechnung nach WoFIV, wo ja unter 1m Kniestock nichts zählt, 1-2m zu 50% - wir kommen auf nur ca. 11,6m2 Wohnfläche, statt angegebener 13,27m2, somit über 7% Differenz. So nen großen Messfehler mit dem Messstock haben wir kaum gemacht.
Frage: sind Gebäudeenergiegesetz unsere Berechnungen falsch, oder das Ganze sollte genauer angeschaut werden Gebäudeenergiegesetz. neue Wohnflächenberechnung gefordert werden?
Danke