Grundriss-Entwurf Einfamilienhaus in Hanglage, Einliegerwohnung, Doppelgarage

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I

icandoit

Ihr wollt doch in Bayern bauen? In der Bauordnung ist die Barrierefreiheit für Praxisräume klar vorgeschrieben. BayBO Art. 48 Barrierefreies Bauen.
Das funktioniert dann ja wohl auch nicht ohne Aufzug. :p

Ich habe ja schon geschrieben, wie das in meiner Nachbarschaft geht. Praxis ins EG.

Ergo da muss der Architekt nochmal ran.
 
11ant

11ant

Leider sind wir innerhalb des Threads etwas vom eigentlichen Thema Grundriss abgekommen.
Da zitiere ich mal den "Regierenden" a.D.: "und das ist auch gut so". Was nützt es, wenn zwar das Grundstück den Hang für die Einliegerwohnung hat - aber nicht auch der Bauherr das Geld. Man gebe sich nicht der Träumerei hin, die Zusatzförderung der KFW bezahle die Einliegerwohnung schon allein. Es ist übrigens nicht das Geschäft dieser Marshallplananstalt, Wirtschaftsförderung zu betreiben, sondern die Einliegerwohnung wird wegen und als Wohnraum gefördert. Das bedeutet nicht, in den Baugenehmigungsplänen "Wohnen" in den Praxisraum zu schreiben. Sondern es ist damit zu rechnen, daß die Wohnraumvermietung (oder deren ernsthaftes Bemühen) nachzuweisen sind, andernfalls Fördermittel zurückgefordert werden. Bei Fördermittelbetrug wäre auch mit der Folge zu rechnen, daß eine Zulassung zu einem "persönliche Zuverlässigkeit" erfordernden Gewerbe eingezogen würde. Und das wäre ja blöd, wenn man dann in der Untergeschoßwohnung nur noch mit Gebrauchtwagen handeln dürfte. Ämter sind übrigens aufgabenfokussiert, und ihre Aussagen entsprechend vorsichtig zu "werten": ein Bauamtsmitarbeiter mag aus baurechtlicher Sicht keinen Hinderungsgrund gegen ein Heilgewerbe sehen (ein §34 Gebiet ist in diesem Sinne wohl zwischen einem MI und einem WA einzuordnen) und würde daher aus seiner Sicht den Kollegen vom Ordnungsamt auch nicht losschicken müssen, die Nutzung zu untersagen. Aber mit den Regeln für heilberufliche Betriebsstätten hat er nichts zu tun und wird (weil vermutlich in der Zuständigkeit der Bezirksregierung) in der Kantine des Landratsamtes auch noch keinem dafür zuständigen Kollegen begegnet sein. Also mache Dich davon frei, nur in Schulterklopfen eine "konstruktive Kritik" zu erkennen. Ob wir hier mehrheitlich oder gar einstimmig Deinen Hang für eine Einliegerwohnung geeignet sehen, nützt leider sehr wahrscheinlich per Saldo genau nichts. Es ist schlicht blauäugig, einerseits selber eine Tabelle der Flächenbedarfe zu machen, die zwischen Entwurf und Soll für jedes Stockwerk zehn Einsparquadratmeter ausweist, aber andererseits zu sagen "nun vergeßt mal das Geld, ich habe mir doch nur eine Grundrisskritik gewünscht". Wenn Geld keine Rolex spielen würde, hättest Du diese insgesamt dreißig Quadratmeter auch noch in der Spendierhose - wohlgemerkt in Deiner eigenen, und nicht in derjenigen der KfW. Ein bißchen erinnert mich Dein Projekt an das von @Evelyn!
 
M

Myrna_Loy

Vielen Dank für die erste Rückmeldung.
Dies möchte ich wie folgt erklären:
Der Warteraum ist über das Treppenhaus/Flur zugänglich. Im Bild als Diele/Gard. gekennzeichnet.
Gegenüber der Diele ist ein komplettes Bad eingezeichnet welches sich als "Kundentoilette" eignet.

Im Koch/Ess/Wohnbereich soll dann die eigentliche Praxis seinen Platz finden. Die Räume können bei Bedarf abagetrennt werden sodass hier bei Bedarf bis zu 3 Behandlungsräume Platz hätten.
Um mal ganz konkret am Grundriss zu bleiben. Bei potentiell drei Behandlungsräumen sollten auch drei potentielle waschbecken mit eingeplant werden. Ich habe den Eindruck, als ob Eure Pläne sich noch im Anfangsideenstadium befinden, kann das sein?
 
askforafriend

askforafriend

Also zum finanziellen werde ich mal jetzt nichts sagen - eher zur Aufteilung / Herangehensweise generell.

Ich persönlich würde bei 1200qm Garten diesen auch nutzen wollen und auf jedenfalls einen direkten Zugang zu diesem (gerade wenn 3 Kinder geplant sind) haben wollen.

Das heißt, ich würde den Ansatz verfolgen: Wohnen im UG mit direktem Zugang zum Garten und Arbeiten auf das EG/OG verlagern.

Was ich noch sagen kann: So ein komplexes Projekt mit diesen Anforderungen „Praxis“ würde ich auf jedenfall nicht mit einem Planer eines GU besprechen, sondern erstmal einen Haufen Planungsarbeit mit einem freien Architekten aufwenden, um mir 100% sicher zu sein, dass das alles so funktioniert (da gehört leider das Budget dazu. Nur so viel zum Vergleich mit unserem Projekt: Wir sind gerade in der Planungsphase für ca. 150qm plus Carport und hoffen wir kommen hier (nur für das Bauwerk !) mit 450k Euro hin.
 
A

Andreas94

Eine Bekannte von mir hat sich im UG einen kleinen Friseursalon eingerichtet. Ich überlege gerade, ob dort auch derartige Überlegungen bzgl. Stellplätze etc angestellt worden sind. Speziell ausgewiesen ist da nichts.
In der Regel ist es doch so das bereits vorhandene Kellerräume ertüchtigt werden um z.B. Friseurstuben etc. zu integrieren.
Sobald man dies im Nachhinein macht. Müssen keine Stelleplätze ausgewiesen werden.
So wurde es uns auch vom Amt bestätigt.

Wenn ich mal überlege wie man es bei uns in der Region vorfindet ist es genau wie von Ihnen beschrieben.
 
M

Myrna_Loy

Naja, eine Frisierstube als Nebenerwerb ist auch etwas anderes, als eine Praxis. Da gibt es Hygieneauflagen vom Gesundheitsamt sowie die schon erwähnten Vorgaben zur Barrierefreiheit. Auch muss die Nutzungsänderung der Wohnräume zum Gewerberaum gemeldet werden. Man kann da nicht nach Gusto zwischen Wohnnutzung und Praxisnutzung wechseln, je nachdem, was mehr Vorteile bringt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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