Na, Du bist mir ja ein Herzchen (bzw. ich hätte wohl vorhin erst einmal tüchtig zurückblättern sollen). Vorhin las es sich für mich, als sei der Bauträger unstrittig im Verzug und habe sich längst auch zu der Folge für ihn bekannt, für Deine Ersatzwohnungskosten aufzukommen. Nun lese ich in der Rückschau, bei der Bauverzögerung handele es sich offenbar um den seit über einem Jahr fälligen Baubeginn. Demnach solltest Du auch schon seit Ewigkeiten an ausbleibenden Ratenforderungen merken, daß nichts vorangeht. Schreibt der Bauträger seine lustigen eMails etwa schon längst vom Palmenstrand eines nichtausliefernden Landes ???
Ich nehme somit alles, was ich vorhin sagte, zurück. Näher betrachtet, liest sich dieser Krimi für mich, als seien außer einer ersten Rate auf ein konkret benanntes Apartment in einem Luftschloß noch keinerlei Bewegungen in die Sache gekommen. Kann es sein, daß die "Verzögerungen in der Baugenehmigung" daher rühren, daß die Anzahlungen im Bordell oder in der Spielbank verjubelt wurden und das Bauamt ohne Gebühreneinzahlung die Akte garnicht anfäßt ?
Schaue in die Insolvenzbekanntmachungen und erörtere mit Deinem Anwalt entsprechend ggf. die Themen "Strafanzeige wegen Betruges" bzw. "Fremdantrag" (im Insolvenzverfahren). In eventuellen Feindschaftspreisen für Aufmusterungen sehe ich Dein Problem am wenigsten liegen. Oder hast Du bei Deinem heutigen Update "etwas" unterschlagen, und es gab schon erkennbare Fortschritte und lediglich die Bezugsfertigkeit steht noch aus ?